(ots) - Die Blüten, die der deutsche Föderalismus treibt,
sind mitunter derart grotesk, dass sie eines Rechtsstaates nicht mehr
würdig sind. Ein besonders absurdes Beispiel ist die wirre Rechtslage
zur Sterbehilfe. Entschließt sich ein Bremer Arzt dazu, einem
todkranken Patienten beim Suizid Hilfe zu leisten, so muss der
Mediziner berufsrechtliche Konsequenzen fürchten. Für seine Kollegen
in Bayern existiert hingegen kein Verbot. Während Ärzte in manchen
Bundesländern also frei nach ihrem Gewissen entscheiden können,
untersagen manche Landesärztekammern jedwede Form des assistierten
Suizids. Eine solch strikte Regelung führt jedoch dazu, dass viele
Mediziner allein aus Angst vor möglichen Sanktionen davor
zurückschrecken, das in ihren Augen Richtige zu tun. Für das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist das fatal. Es
steht den Landesärztekammern schlicht nicht zu, in einer solch
existenziellen Frage ein Verbot zu schaffen, das über die Vorgaben
des Gesetzgebers hinausgeht. Laut deutschem Strafrecht ist die
Suizidbeihilfe legal. Wieso sollten ausgerechnet Ärzte dennoch
belangt werden? Sie sind die Einzigen, an die sich verzweifelte
Patienten am Ende ihres Lebens wenden sollten. Wird den Betroffenen
diese Möglichkeit genommen, werden sie dubiose Organisationen um
Hilfe bitten oder die Sache selbst in die Hand nehmen. Das kann
niemand wollen.
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