(ots) - Über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts können
sich drei Parteien mächtig freuen: 1. Das Unternehmen, dessen
Urlaubsregelung als rechtens beurteilt wurde. 2. Ältere Arbeitnehmer
und 3. Rechtsanwälte. Denn das Urteil klingt klar, ist aber schwammig
- es widerspricht teilweise Vorgängerurteilen, unter anderem, weil es
sich auf den Regenerationsbedarf nach körperlich schwerer oder
anstrengender Arbeit bezieht. Eine Definition, die schon oft
traditionell Arbeitgeber und Arbeitnehmer entzweit. Wenn Missgunst
unter Kollegen und seine Großzügigkeit einen Schuhhersteller bis zur
letzten Instanz vor Gericht bringt, muss man wenig Fantasie haben, um
sich künftige Auseinandersetzungen über Begriffe wie schwer und
anstrengend vorzustellen. Dieser Rechtsstreit zeigt einmal mehr, dass
der Gesetzgeber die Folgen seines Tuns nicht im Ganzen überblicken
kann: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist acht Jahre alt und
dazu da, Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Ethnie,
Religion oder eben des Alters zu unterbinden. Prima. Unter Opfern von
Altersdiskriminierung stellt sich der Ahnungslose aber vermutlich
Ältere vor, denen nicht mehr viel zugetraut wird. Sicher haben auch
junge Menschen mit Vorurteilen zu kämpfen, der Unterschied ist nur:
Sie werden alt, ganz ohne ihr Zutun, und kommen noch in den Genuss
von höheren Einkommen oder mehr Urlaubstagen. Es sei denn,
Arbeitgeber ziehen ihre Schlüsse und verzichten auf Boni aller Art -
um bloß niemanden zu diskriminieren. Der Schuhhersteller gestand
älteren Mitarbeitern freiwillig 36 Urlaubstage zu. Der deutsche
Durchschnitt liegt bei 30, der europäische bei knapp 25. Also weg mit
den Gratifikationen: Schlendrian wird im Gleichbehandlungsgesetz
nicht als möglicher Anlass für Diskriminierung genannt. Das heißt
noch lange nicht, dass man sich wegen entgangener Leistungsprämien
nicht benachteiligt fühlen und vor Gericht ziehen kann.
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