(ots) - Das hätten sie auch einfacher haben können, die
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Dresden. Bei dem
erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch im Februar 2011 war es zu
Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstrierenden
gekommen, Sachschaden war entstanden. Und das geht wohl nicht, ohne
dass jemand dafür bezahlt. In diesem Fall mussten erst die
KollegInnen der brandenburgischen Polizei ran und Aufnahmen des über
Lothar Königs Lautsprecherwagen Gesagten analysieren. Ergebnis: Er
hat nicht unentwegt gegen die Polizei gehetzt. Und die Beschuldigung,
er habe überdies Musik mit »anheizenden, aggressiven Rhythmen«
gespielt, klingt doch ein bisschen zu sehr nach Oma und Opa, die sich
weiland beim Hören der Rolling Stones die Ohren zuhielten. Aber genug
Hohn und Spott. Der Verfolgungswille der sächsischen Behörden, der
sich nicht nur im Fall König zeigte, sondern auch in den 10
000-fachen Funkdatenabfragen, im Vorwurf der Bildung einer
kriminellen Vereinigung, ist alles andere als witzig. Die Grundrechte
Tausender wurden verletzt, Dutzende zu Unrecht beschuldigt und
verfolgt. Noch anhängig ist das Berufungsverfahren gegen den
Antifaschisten Tim H., der vom Dresdner Amtsgericht zu fast zwei
Jahren Knast verurteilt wurde. Die Umstände waren ähnlich verworren
wie bei Lothar König. Es soll jemand bezahlen. Bleibt zu hoffen, dass
sich auch das Landgericht im Fall Tim H. die Peinlichkeit erspart und
einstellt.
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