(ots) - Für Steuerzahler hat sich 2014 viel
geändert. Aber welche Neuerungen sind gut für die Steuerzahler und
welche schlecht? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe
e. V. (VLH) kommt zu dem Schluss: Vor allem Arbeitnehmern ist das
Steuersparen erschwert worden.
1. Für Arbeitnehmer: Tendenziell bürokratischer
Reisekosten: Weniger Steuerrückzahlungen für bestimmte
Berufsgruppen von Arbeitnehmern erwarten die VLH-Experten durch die
Neuregelung des Reisekostenrechts, gültig seit 1. Januar 2014. Klingt
trocken, geht aber alle Steuerzahler etwas an, die regelmäßig zur
Arbeit fahren. Grundsätzlich gilt nach wie vor Folgendes: Die
Dienstreise lohnt sich steuerlich besonders, weil die gesamte
Fahrtstrecke angerechnet wird; für die tägliche Fahrt zur Arbeit
zählt dagegen nur die einfache Wegstrecke, absetzbar über die
Entfernungspauschale.
Neu ist, dass der Gesetzgeber erstmals definiert hat, was eine
erste Tätigkeitsstätte ist - also als Fahrt zur Arbeit gilt. Früher
bewertete das Finanzamt anhand des Tätigkeitsschwerpunktes, welcher
Ort die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers darstellt. Wer oft
auswärts arbeitete - beispielsweise Leiharbeiter, Monteure,
Bauarbeiter, Berater usw. - hatte tendenziell mehr absetzbare
Fahrtkosten. Die Fahrt zu einem Sammelpunkt galt als Dienstreise.
Heute gibt es dafür nur noch die Entfernungspauschale. Das ist einer
von mehreren Gründen, weshalb seit 2014 weniger absetzbare
Fahrtkosten zustande kommen. Die Pressesprecherin der VLH, Christina
Georgiadis, sagt dazu: "Dass die absetzbaren Kosten für bestimmte
Bürger sinken, ist schon ärgerlich. Ebenfalls sehr bürokratisch ist,
dass der Arbeitgeber den Arbeitsort definieren kann. Damit bestimmt
er nämlich mit, wie viel (Fahrt-) Kosten sein Angestellter von der
Steuer absetzen kann."
Zweitwohnung: Einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend zu machen,
ist in diesem Jahr schwieriger geworden. Vor 2014 konnte ein
Berufstätiger jede Wohnung als Zweitwohnung absetzen, die er als
solche nutzte. Seit 2014 geht das nur, wenn der Steuerzahler sich
auch angemessen an den Kosten für seinen Erstwohnsitz beteiligt. Das
betrifft vor allem junge Arbeitnehmer, die Zuhause bei den Eltern
wohnen, aber nichts für Heizung, Strom und Miete zahlen.
Umzugskosten flexibler absetzbar: Betrifft immer mehr Bürger, weil
man immer häufiger und schneller den Job wechselt: Die
Umzugskostenpauschale ist gestiegen und steigt auch im kommenden Jahr
noch einmal leicht. Im Moment sind es 715 Euro für Ledige und 1.429
Euro für Verheiratete, die ohne Nachweise von der Steuer abgesetzt
werden können. Wichtig ist nur, dass man aus beruflichen Gründen
umgezogen ist. Außerdem kann es auch sein, dass der Nachwuchs
aufgrund des Schulwechsels Nachhilfe benötigt. Diese Kosten sind
ebenfalls absetzbar, nämlich bis zu 1.802 Euro. Auch dieser Betrag
wird 2015 noch einmal leicht steigen, nämlich auf insgesamt 1.841
Euro.
Härteausgleich: Eine steuerrechtliche Überraschung kam laut
VLH-Einschätzung im Windschatten des WM-Siegs der deutschen
Nationalelf. Geringe Kapitaleinkünfte waren bislang aufgrund eines
Härteausgleichs steuerfrei. Es galt die sogenannte Bagatellgrenze von
410 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag wurden alle Kapitalerträge,
die ein Steuerzahler neben seinem Arbeitslohn erzielte, vom Einkommen
wieder abgezogen - und blieben damit im Ergebnis steuerfrei. Dieser
Steuervorteil fällt künftig weg. "Arbeitnehmer mit geringem und
mittlerem Einkommen, die ein bisschen was auf die hohe Kante gelegt
haben und dadurch Zinsen oder Dividenden bekommen, sind die Verlierer
des neuen Gesetzes", sagt Christina Georgiadis.
2. Für Lebenspartner und Familien: Tendenziell gut
Lebenspartnerschaften gelten wie Familien: Die gute Nachricht aus
dem Steuerjahr 2014 für alle eingetragenen Lebenspartnerschaften ist,
dass sie die gleichen steuerlichen Vorteile haben wie Verheiratete.
Dazu zählt in erster Linie das beliebte Ehegattensplitting.
Kindergeld in mehr Fällen: Auch wenn der Nachwuchs schon
verheiratet ist, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld
bis zum 25. Lebensjahr. Und dabei spielt es auch keine Rolle, wie
viel das verheiratete Kind oder dessen Partner verdient.
Erststudium doch Werbungskosten? Die Frage wurde 2014 neu
aufgerollt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden,
nachdem der Bundesfinanzhof ausführlich begründet hat, warum bei
diesem Thema grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht. Der Gesetzgeber
hatte die strenge Regel mutmaßlich nur deswegen eingeführt, damit
mehr Steuern im Staatssäckel bleiben. Doch das ist Spekulation.
Wichtig für den Steuerzahler ist: Auf jeden Fall Einspruch einlegen,
wenn die Kosten fürs Erststudium nicht anerkannt werden sollten.
Damit bleibt der Anspruch bestehen, sollte das Verfassungsgericht
zugunsten der Steuerzahler entscheiden.
Streitpunkt Scheidungskosten: Ganz frisch aus dem Finanzgericht
vor den Bundesfinanzhof gelangte die Frage, ob Scheidungskosten ab
2013 nun doch wieder von der Steuer absetzbar sind oder nicht. Die
entsprechende Klage hatte die VLH vor Gericht gebracht. Das
Finanzgericht urteilte zugunsten der Steuerzahler. Doch die
unterlegene Finanzverwaltung ging in Revision. Damit streitet die VLH
auch 2015 für die Interessen der Steuerzahler, dann vor dem
Bundesfinanzhof. VLH-Pressesprecherin Christina Georgiadis empfiehlt:
"Wer sich 2013 oder 2014 scheiden ließ, gibt die Kosten unbedingt in
der Steuererklärung an. Lehnt das Finanzamt die Kosten ab, legt man
einfach rechtzeitig Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und beruft
sich auf das laufende Verfahren der VLH (Aktenzeichen VI R 66/14)."
3. Für Rentner: Alles wird mehr, auch die Steuerlast
Die Renten sind leicht gestiegen. Außerdem kam 2014 überraschend
die abschlagsfreie Rente mit 63 für all diejenigen, die volle 45
Dienstjahre gearbeitet haben. Und dann wäre da noch die 2014
eingeführte Mütterrente, von der vor allem Witwen profitieren - und
der Fiskus übrigens auch. Der als Mütterrente bezeichnete Zuschlag
muss nämlich teilweise versteuert werden. Zudem steigen die Steuern
für Neu-Rentner Jahr für Jahr. Dadurch steigt auch die Zahl der
steuerzahlenden Rentner kontinuierlich. Der steuerpflichtige Teil der
Rente liegt 2014 für Neurentner bei 68 Prozent der Bezüge.
Fazit: "Detailwissen ist entscheidend fürs Steuersparen"
"Kleine Steuergeschenke verschwinden, manche Kosten sind nicht
mehr absetzbar: Die Steuerlast steigt, aber der Laie merkt es nicht",
sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Offizielle Steuererhöhungen
seien unbeliebt. Aber kleine Änderungen in Detailfragen könnten sehr
gut durch Expertenrunden entschieden und in unübersichtlichen
Gesetzespaketen versteckt werden. Aktuelles Detailwissen werde daher
auch immer entscheidender, um bei der Steuererklärung etwas
herauszuholen, so Georgiadis. Die VLH-Pressesprecherin empfiehlt, die
Steuererklärung durch einen auf Einkommensteuer spezialisierten Profi
machen zu lassen.
Ãœber die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Knapp 1.120 Euro
steuerliche Rückerstattung erhalten VLH-Mitglieder im Durchschnitt.
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