(ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Nach den vielen Einschnitten bei der gesetzlichen Rente ist eine
zusätzliche Vorsorge fürs Alter unverzichtbar. Für Arbeitnehmer
bieten sich neben der betrieblichen Altersversorgung vor allem
Riester-Verträge an. Über diese kann mit vergleichsweise geringen
eigenen Beiträgen eine ordentliche Zusatzrente angespart werden.
"Richtig Riestern ist aber manchmal gar nicht so einfach" meint Jörg
Strötzel, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen
Lohnsteuerhilfevereins, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Auf
vier Punkte, die allzu oft nicht richtig beachtet werden, weist
Strötzel besonders hin:
Riestern rechnet sich nur über die staatlichen Zulagen. Zu der
jährlichen Grundzulage von 154 Euro gibt es für jedes vor 2008
geborene Kind noch 185 Euro pro Jahr, für ab 2008 geborene Kinder
sogar 300 Euro. Daher glaubt man kaum, was das ZDF-Magazin "WISO"
recherchiert hat: Bei Millionen von Riester-Verträgen werden die
Zulagen überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig beantragt. Tipp:
Bevollmächtigen Sie einfach Ihren Anbieter, die Anträge alljährlich
für Sie zu stellen.
Grund- und Kinderzulagen werden anteilig gekürzt, wenn der
Riester-Sparer in seinen Vertrag weniger als 4% der
rentenversicherungspflichtigen Bezüge des Vorjahres einzahlt. Aus
eigenen Mitteln braucht allerdings nur der Teil des 4%-igen
Mindestbeitrags aufgebracht zu werden, der die Zulagen übersteigt.
Denn die Zulagen gelten selbst auch als Beiträge. Tipp: Halten Sie
bei Lohn- oder Gehaltserhöhungen die 4%-Grenze im Auge und erhöhen
Sie Ihren Eigenbeitrag entsprechend. Wer den alten Beitrag stehen
lässt, verschenkt einen Teil der Zulagen.
Die Riester-Beiträge sollten auch steuerlich erklärt werden. Das
Finanzamt prüft dann, ob deren Steuerauswirkung höher ist als die
Zulagen. Wenn ja, wird die Differenz zwischen der Steuerermäßigung
und den geringere Zulagen mit dem Steuerbescheid erstattet. Ein Teil
der eingezahlten Beiträge fließt so wieder zurück. Tipp: Wer meint,
einen Zulagenantrag nicht stellen zu müssen, weil er dann die volle
Steuermäßigung kassieren würde, der irrt. Denn die Zulagen werden von
der Steuerermäßigung auch dann abgezogen, wenn sie erst gar nicht
beantragt wurden.
Normalerweise können Minijobber/innen keine zulagengeförderte
"Riester-Rente" ansparen, weil sie keine eigenen Beiträge zur
Rentenversicherung zahlen. Minijobber können aber auf die
Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Bei 400 Euro Lohn kostet das
derzeit 19,60 Euro pro Monat. Dafür bekommt man aber vollwertige
Beitragszeiten für die gesetzliche Rente - und die Möglichkeit zu
Riestern. Tipp: Besonders interessant für Minijobber, die
Kinderzulagen erhalten.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast
500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=300" zum Download
bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
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Email: presse(at)vlh.de
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Jörg Strötzel
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