(ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Laut Bundesfinanzministerium gingen in 2009 rund 5,3 Millionen
Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Statistisch gesehen ist damit
rund jeder dritte Steuerbescheid unrichtig!
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
rät, sich gegen durch falsche Rechtsanwendung, Formverstöße oder
Flüchtigkeitsfehler bzw. unrichtige Steuerbescheide zu wehren und
schriftlich per Post beim Finanzamt dagegen Einspruch einzulegen.
Doch Achtung: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats beim
zuständigen Finanzamt schriftlich eingehen.
Die Chancen, die Bescheidänderung durch das Finanzamt zu erhalten,
sind dabei gar nicht so schlecht: Denn 2/3 der beanstandeten
Steuerbescheide änderten 2009 die Ämter zu Gunsten der Steuerbürger.
Ein Einspruch ist in den Punkten nicht erforderlich, zu denen der
Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. So hält das
Finanzamt den Bescheid dann von sich aus offen, wenn besonders
wichtige stritte Regeln, wie z.B. beim Solidaritätszuschlag, dem
Arbeitszimmer, der Abzugshöhe bei den Kinderbetreuungskosten etc. auf
dem Prüfstand der Gerichte stehen. Derzeit sind insgesamt 12
verschiedene Punkte strittig, zu denen Steuerbescheide einen
Vorläufigkeitsvermerk erhalten.
Wer sich beim Erhalt seines Steuerbescheides unsicher ist, sollte
zur Prüfung dessen einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen
Steuerberater aufsuchen, rät Jörg Strötzel, Vorsitzender des
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Eine
Überprüfung der Steuererklärung einschließlich des Steuerbescheides
dahingehend, ob tatsächlich alle möglichen Steuervorteile angesetzt
wurden, führt oft dazu, dass nachträglich noch weitere
Steuervergünstigungen im Einspruchsverfahren beantragt werden können.
Der Gang zum Spezialisten kann daher lohnend sein.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast
500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.
Dieser Pressetext steht auch im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=297" zum Download
bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater,
Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse(at)vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse
Kontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh(at)vlh.de
Internet: www.vlh.de