(ots) - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute das durch
den Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen
Adrianus Straathof bestätigt. Deutschlands größter Ferkelzüchter darf
demnach keine Schweine mehr halten oder betreuen. Zur Begründung
erklärt das Gericht: Veterinärmedizinisches Fachpersonal der Behörde
habe seit mehreren Jahren bei zahlreichen Tierschutzkontrollen in den
Schweinezuchtanlagen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der
Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen
Schweine festgestellt.
Das Gericht bestätigt damit die Feststellungen des Landkreises.
Die Schweinehaltung sei, so das Gericht "tierschutzwidrig und
verursache bei den Tieren nicht durch kommerzielle Interessen zu
rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden". Weiterhin seien
entgegen europarechtlicher Vorschriften kranke, nicht transportfähige
Ferkel verladen und zum Schlachthof transportiert worden. Das Gericht
legt außerdem dar, es bestehe zumindest hinreichender Anlass zu der
Annahme, dass aus der weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren
durch Adrianus Straathof eine Gefahr für deren angemessene Ernährung,
Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung resultiere. Gegen diesen
Beschluss kann Adrianus Straathof Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen. Weitere
Hintergründe zu dieser Entscheidung in der Sendung "Report Mainz" am
16.12.2014, 21.45 Uhr im Ersten.
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz",
Tel. 06131/929-33351.
Mainz. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute das durch den
Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen
Adrianus Straathof bestätigt. Deutschlands größter Ferkelzüchter darf
demnach keine Schweine mehr halten oder betreuen. Zur Begründung
erklärt das Gericht: Veterinärmedizinisches Fachpersonal der Behörde
habe seit mehreren Jahren bei zahlreichen Tierschutzkontrollen in den
Schweinezuchtanlagen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der
Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen
Schweine festgestellt.
Das Gericht bestätigt damit die Feststellungen des Landkreises.
Die Schweinehaltung sei, so das Gericht "tierschutzwidrig und
verursache bei den Tieren nicht durch kommerzielle Interessen zu
rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden". Weiterhin seien
entgegen europarechtlicher Vorschriften kranke, nicht transportfähige
Ferkel verladen und zum Schlachthof transportiert worden. Das Gericht
legt außerdem dar, es bestehe zumindest hinreichender Anlass zu der
Annahme, dass aus der weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren
durch Adrianus Straathof eine Gefahr für deren angemessene Ernährung,
Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung resultiere. Gegen diesen
Beschluss kann Adrianus Straathof Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen. Weitere
Hintergründe zu dieser Entscheidung in der Sendung "Report Mainz" am
16.12.2014, 21.45 Uhr im Ersten.
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz",
Tel. 06131/929-33351.