(ots) - Im Spanferkelschlachthof Beck in Kupferzell sind
nach Aussage des Geschäftsführers in den Jahren 2013 und 2014
mehrfach schwer kranke, nicht transportfähige Ferkel angeliefert
worden. Sie stammten aus verschiedenen Betrieben der Straathof
Holding (z. B. Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Schweinezucht Fahrbinde
GmbH, GLAVA GmbH). "Report Mainz" liegen zahlreiche amtliche Fotos
vor, die Tiere mit schmerzhaften Bauchbrüchen und anderen Krankheiten
zeigen. Veterinärbehörden erklären, durch den Transport seien den
Tieren unnötige und vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt worden.
Das Veterinäramt hat diese Fälle gemeinsam mit dem Geschäftsführer
des Schlachthofs Horst Beck zur Anzeige gebracht. Horst Beck erklärt
im Interview gegenüber "Report Mainz": "Wir selber legen höchsten
Wert auf Tierschutz und ich hoffe, dass durch unsere Bilder und durch
unsere Anzeige zusammen mit den Veterinären hier auch bestraft wird."
Weiter erklärt er: "So etwas habe ich noch nie gesehen, in diesem
Ausmaß noch nie. Ein Landwirt, der seinen Stall im Griff hat, da
kommt so was nicht vor."
Die Staatsanwaltschaft Stendal hat ein Ermittlungsverfahren zu
diesen Vorgängen eingeleitet. "Report Mainz" hat Adrianus Straathof
mit dem Transport kranker Tiere zum Schlachthof konfrontiert. Zu
einer Stellungnahme war er nicht bereit.
Der Transport dieser schwer kranken Tiere ist auch Teil der
Begründung im Tierhaltungsverbotsverfahren gegen Adrianus Straathof.
Der Landkreis Jerichower Land bei Magdeburg hat als zuständige
Veterinärüberwachungsbehörde am 24. November ein Tierhaltungsverbot
gegen den Ferkelzüchter ausgesprochen. Das Halten und Betreuen von
Schweinen wird ihm damit untersagt. Adrianus Straathof hatte gegen
diesen Bescheid geklagt und Widerspruch eingelegt. Das
Verwaltungsgericht hatte zunächst die Vollziehung des
Tierhaltungsverbotes gestoppt. Am Montag, den 15.12.2014, hat das
Gericht den Vollzug des Tierhaltungsverbotes bestätigt. In der
Begründung des Gerichts heißt es: Die Schweinehaltung sei
"tierschutzwidrig und verursache bei den Tieren nicht durch
kommerzielle Interessen zu rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder
Schäden". Das Gericht stützt sich dabei umfänglich auf Erkenntnisse
des veterinärmedizinischen Fachpersonals im Landkreis Jerichower
Land.
"Report Mainz" liegt ein Protokoll einer Stichpunktkontrolle in
der Ferkelzuchtanlage der GLAVA GmbH in Gladau vom 29.-30.7.2014 vor.
Demnach wurden bei dieser stichpunktartigen Tierschutzkontrolle durch
Veterinäre des Landkreises Jerichower Land 413 Fälle von Verletzungen
und Erkrankungen bemängelt. Darunter seien zum Beispiel 149 Fälle von
Hoden-, Nabel- und Leistenbrüchen und 40 Fälle von
Gliedmaßen-Verletzungen. Außerdem hätten viele Tiere an einer
bakteriellen Hautkrankheit gelitten. Der sogenannte Ferkelruß sei in
258 Stallbuchten festgestellt worden. Der zuständige Landrat Steffen
Burchhardt berichtet im Interview mit "Report Mainz" von den
Eindrücken seiner Veterinäre in der Ferkelzuchtanlage: "Die Kollegen
brauchten schon eine Weile, um sich zu erholen, denen war regelrecht
übel beim Anblick vor Ort."
In einem Statement zum Tierhalteverbot gegenüber Adrianus
Straathof erklärt er: "Letzten Endes haben wir über fünf Jahre
aufgezeigt, dass dort starke Verstöße auch gegen Tierhaltungsgesetze
begangen werden und sich im Laufe der Jahre aber kaum etwas verändert
hat. Wir haben bei den Kontrollen immer dieselben, teilweise aber
auch neue Verstöße feststellen müssen und Zwangsgelder und andere
Sanktionsmechanismen haben bisher keinen Erfolg gebracht."
Hermann Aeikens, Landwirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, stärkt
dem Landrat ausdrücklich den Rücken. Das Vorgehen des Landkreises sei
mit Landesbehörden abgestimmt gewesen. Der Minister verteidigt das
Tierhaltungsverbot im Interview mit "Report Mainz": "Das ist die
letzte Möglichkeit, die wir haben, wenn andere Maßnahmen nicht
greifen, dann gibt es die Möglichkeit Tierhaltung zu verbieten. Davon
haben wir in unserem Bundesland schon häufiger Gebrauch gemacht.
Nicht bei Tierhaltern dieser Dimension. Aber klar ist: Tierschutz
muss umgesetzt werden, unabhängig davon wie viele Tiere ein Halter
hat."
Die Pressesprecherin der Straathof Holding erklärt zum Vorgehen
der Behörden, der Bescheid leide an zahlreichen offensichtlichen
Rechtsmängeln. Sämtliche Anforderungen der Behörden seien umgesetzt
worden. Die Vorwürfe seien nicht zutreffend. Außerdem würden in den
Anlagen der Straathof-Gruppe behandlungsbedürftige Tiere durch den
Hoftierarzt mit Medikamenten behandelt. Adrianus Straathof hat gegen
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg beim
Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz",
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