(ots) - Vermögen werden in Deutschland so niedrig besteuert
wie in kaum einem anderen führenden Indus-trieland. Das ist ein
Ergebnis der in der Ära Kohl und der Ära Schröder vollzogenen
Kehrtwende in der Steuerpolitik. Plötzlich lautete das Primat nicht
mehr: Wer viel hat, soll viel zahlen. Sondern es ging um
Standortförderung - Unternehmen und kapitalstarke Investoren sollten
durch niedrige Abgabenlast bei Laune gehalten werden. Einkommen- und
Unternehmensteuer für Topverdiener und Konzerne wurden massiv
gesenkt, die Vermögensteuer wird seit 1997 überhaupt nicht mehr
erhoben. Und bei der Vererbung der Vermögen wurden die vielen
Ausnahmen bei Firmeneigentum noch ausgeweitet, so dass die Erben in
der Regel vom Fiskus einen 85-Prozent-Rabatt bekommen oder gar nichts
zahlen müssen. Dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz der
Verfassung verstößt, war schon bei der Abfassung des Gesetzes klar.
Karlsruhe hat das in seinem aktuellen Urteil mit deutlichen Worten
klar gemacht. Es wäre zu wünschen, dass die Politik die Botschaft
vernimmt und nicht nur ein bisschen am Gesetz herumrepariert. Künftig
sollten nur noch die wenigen kleinen Unternehmen, die durch
Erbschaftsteuerzahlungen in Liquiditätsnot geraten, durch
Stundungsregeln verschont werden. Im Ergebnis würden die Einnahmen
des Staates deutlich steigen, was angesichts knapper Kassen
wünschenswert ist. Noch wichtiger wäre es, die Vermögensteuer wieder
zu erheben. Es ist an der Zeit, sich von der Erblast der neoliberalen
Steuerwende zu lösen.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1715