(ots) - Keine Frage, die Verschärfung war überfällig. Es
ist peinlich genug, dass erst durch die sogenannte Edathy-Affäre die
öffentliche Aufmerksamkeit darauf gelenkt wurde, dass es bei Verkauf
und Kauf von Fotos mit nackten Kindern und Jugendlichen eine
Gesetzeslücke gab. So konnte sich der ehemalige
SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy darauf berufen, dass der
Kauf von Fotos bei einem kanadischen Anbieter nicht illegal sei und
sich obendrein dazu versteigen, auf die Tradition des männlichen Akts
in der Kunstgeschichte zu verweisen. Das löste einen Sturm der
Entrüstung aus, blieb aber - juristisch betrachtet - unwidersprochen.
Auch die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Edathy stützt sich
nicht auf die Bilder aus Kanada, sondern auf eindeutig strafbares
Material, das auch gefunden wurde. Die Frage ist nur, ob es nicht
weiterhin eine Grauzone geben wird. Straffrei bleiben soll künftig
nämlich explizit "sozial übliches und alltägliches Verhalten". Die
ursprünglichen Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas zur
Verschärfung des Sexualstrafrechts gingen weiter. Maas wollte
"unbefugt bloßstellende Bildaufnahmen" unter Strafe stellen, und der
Deutsche Richterbund mahnte an, dass der Rechtsbegriff "bloßstellend"
unklar sei, da er ein moralisches Werturteil voraussetze. Richtig.
Doch gilt das nicht auch für den Begriff "sozial üblich"? Es mag
sozial üblich sein, dass Eltern ihre Kinder auch in der Badewanne
fotografieren. Ist es auch alltäglich, dass sie ausgerechnet solche
Fotos dem Internet anvertrauen? Gilt es als sozial üblich, dass
Teenager freizügige Fotos von sich und ihren Altersgenossen bei
Facebook posten? Selbstredend sollte man nicht jede Aufnahme von
einem minderjährigen Nackedei verbieten. Es ist auch nicht sinnvoll,
die gedanken- und hirnlose Verbreitung solcher Fotos im Netz unter
Strafe zu stellen. Wer diese Art von Umgang mit Privat- und
Intimsphäre aber mit dem Attribut alltäglich versieht, macht es aber
auch denen leichter, die sich solcher Fotos bedienen - ohne sie
gekauft oder eingetauscht haben zu müssen.
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