(ots) - Die Deutsche Steuergewerkschaft hat die
Bundesregierung davor gewarnt, die ihr gerichtlich auferlegte
Revision des Erbschaftsrechtes "nur im Sinne von politischer Kosmetik
und zum Schutz der Unternehmen vor Belastungen" zu planen.
Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler sagte der "Leipziger
Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe): "Das Bundesverfassungsgericht hat
dem Gesetzgeber einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot
attestiert." Im Ergebnis dürfe die Koalition auf Druck einer starken
Lobby "nicht nur kosmetische Korrekturen" mit der Maßgabe
beschließen, dass es unterm Strich nicht mehr an Belastung geben
darf. Zumindest bei Großunternehmen muss es nach dem Urteil in
Belastungs-Plus geben", mahnt Eigenthaler an. Die CSU will bei ihrer
Klausurtagung in Kreuth in einem Positionspapier beschließen, dass
bei der Neugestaltung der Erbschaftssteuer eine möglichst
unternehmensfreundliche Regelung durchgesetzt wird.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat versprochen, die
Unternehmen würden im Ergebnis nicht schlechter als bisher gestellt.
"Das würde bedeuten, das Gericht hätte völlig umsonst gearbeitet",
meint Eigenthaler unter Hinweis auch auf die zu Protokoll gegebene
Sondermeinung dreier Verfassungsrichter. Die Große Koalition,
"insbesondere auch die SPD", müsse sich aber "der Verantwortung für
das grundgesetzlich festgehaltene Sozialstaatsprinzip bewusst" sein,
verlangt der Gewerkschaftschef. "Die Große Koalition hat schon darauf
verzichtet, eine Vermögenssteuer einzuführen. Um dem Verfassungsrecht
zu entsprechen, ist sie jetzt zumindest verpflichtet, die
Erbschaftssteuer so auszubauen, dass sie damit nicht gegen
Gleichheitsprinzipien und nicht gegen das Sozialstaatsprinzip
verstößt."
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