(ots) - Man muss Pegida-Aufmärsche wahrlich nicht mögen, um
dennoch den Grundgesetzartikel 8 entschieden zu verteidigen: »Alle
Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« Genau das aber hat Dresdens
Polizeipräsident mit Verweis auf das Versammlungsgesetz untersagt. Er
darf und muss es tun, wenn die öffentliche Sicherheit »unmittelbar
gefährdet ist«. Doch diesen zu erbringenden Nachweis sind die
Behörden selbst den zuständigen Abgeordneten des Sächsischen
Landtages schuldig geblieben. Wer glaubt, sich hinter nicht näher
qualifizierten »Hinweisen« des Bundeskriminalamtes verstecken zu
können, schiebt das Rechtfertigungsproblem nur eine Ebene höher.
Jetzt ist die Bundesregierung dran! Bundesinnenminister Thomas de
Maizière muss umgehend erklären, warum elementare Grundrechte außer
Kraft gesetzt wurden, warum Polizei und Geheimdienste weder
Demonstranten noch Demokratie schützen können. Dann kann er auch
gleich erklären, warum man grundlos alle öffentlichen
Meinungsbekundung in Dresden verboten hat, obwohl sich die
Bedrohungen doch - wie behauptet - auf »eine Person im Rahmen eines
Versammlungsgeschehens« beziehen. Auch fragt sich, warum man die
angeblich gefährdete Person nicht schon bei der
Pegida-Pressekonferenz am Morgen hinter schusssicheres Glas gesetzt
hat. Was uns hier als »polizeilicher Notstand« in der Provinz
verkauft werden soll, könnte sich leicht zu einem allgemeinen
Notstand deutscher Demokratie entwickeln.
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