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Weser-Kurier: Kommentar von Silke Hellwig zur Verankerung der Schuldenbremse in der Bremer Landesverfassung

ID: 1163702

(ots) - Nun gut, es ist vollbracht: Bremens Politiker haben
sich (beziehungsweise ihre Nachfolger) dazu verpflichtet, dass sich
ab 2020 Haben und Soll die Waage halten; ohne dass das Haben - wie
momentan - durch Schulden erheblich angedickt wird. Obgleich eine
Landesverfassung nur selten und aus triftigem Grund geändert wird:
Ein Husarenstreich ist der Schritt nicht, den Parlamentariern blieb
schlicht nichts anderes übrig. Denn in rund 15 Wochen wird gewählt,
und es gibt kein anderes Thema, das so gut wie jeden Bremer so
konkret betrifft wie die Folgen des chronischen Geldmangels. Zudem
haushaltet Bremen auf großer Bühne: Der Stabilitätsrat, die anderen
Länder und der Bund haben wegen der anstehenden Föderalismus-Reform
und der Zukunft des Soli ein scharfes Auge auf Bremen. Bayern und
Hessen schauen besonders kritisch, da sie erneut gegen den
Länderfinanzausgleich klagen. Obendrein haben schon andere Länder die
Schuldenbremse in ihrer Verfassung verankert - Bayern und Hessen
beispielsweise - wie also könnte sich Bremen, das auf Hilfe hofft,
davor drücken? Und doch ist die Verfassungsänderung nur eine große
Geste mit kleiner Wirkung, eher ein Pfeifen im Wald als ein Zeichen
von Tatendrang. Die Selbstverpflichtung kann ohne fremde Hilfe
niemals erfüllt werden, und niemand weiß, ob, wann und wie Hilfe
kommt. Und wenn nicht? Verfassungswidrige Haushalte sind keine
Seltenheit, und in Bremen beißt sich die Katze in den Schwanz - wie
2011. CDU und FDP hatten vor dem Staatsgerichtshof geklagt, dass der
Etat nicht verfassungskonform sei. Grund: zu viele neue Schulden im
Verhältnis zu den Investitionen. Die Richter urteilten, dass die
desaströse Finanzlage Bremens eine ungeschriebene Ausnahme
rechtfertige: die der extremen Haushaltsnotlage. Eine extreme Notlage
kann also die Missachtung eines Verfassungsgebots rechtfertigen, das




eine extreme Notlage verhindern soll. Armes Bremen - mit und ohne
Bremse.



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Datum: 22.01.2015 - 20:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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