(ots) - Kinder haben Anspruch darauf zu erfahren, wer ihr
Vater ist - unabhängig vom Alter. Ein anderes Urteil hätte der
Bundesgerichtshof gar nicht sprechen können. Natürlich ist es ein
Segen, wenn Paare mit unerfülltem Kinderwunsch heute auf eine
Samenspende zurückgreifen können, um dennoch Eltern zu werden.
Ungewollte Kinderlosigkeit kann ein Leben lang zutiefst belasten. An
die 100.000 Kinder allein in Deutschland sind per Samenspende
gezeugt. Soweit die Sicht der Eltern. Das so gezeugte Kind hingegen
weiß nicht nur nicht, wer sein Vater ist, dem es im Lauf seines
Lebens in allen möglichen Situationen begegnen kann. Das Kind weiß
auch nicht, wer seine Geschwister sind, was ebenfalls zu
verzweifelten Verwicklungen führen kann. Dass die Befürworter einer
Auskunftssperre argumentieren, hier ginge es nur um
Unterhalts-Abzocke, ist lächerlich angesichts des Leides und der
Entwicklungsstörungen, die Lügen und Vertuschungen verursachen
können. Denn auch kleine Kinder denken schon darüber nach, wo sie
herkommen, wie die Richter treffend bemerkten. Die
Reproduktionsmedizin bringt familienethisch alles durcheinander.
Dabei basiert unsere ganze Ordnung auf dem System Familie mit seinen
Fürsorge- und Verantwortungsstrukturen. Selbst wenn diese Rollen in
modernen Patchwork-Familien längst erfolgreich sozial statt
biologisch definiert werden, durch engagierte Stiefväter und
Stiefmütter ist die Genetik kein Faktor, der sich auf Dauer
ungestraft ignorieren lässt. Deshalb sollte das Kindeswohl gerade in
der Reproduktionsmedizin im Vordergrund stehen. Größtmögliche
Transparenz hilft dabei. Auch einem anonymen Samenspender muss klar
sein, dass dadurch ein Kind entsteht. Sein Kind.
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