(ots) - Die Verwaltung von Berlins Sozialsenator Mario
Czaja (CDU) hat kein Problem mit Geschäften des ehemaligen
Sozialstaatssekretärs Michael Büge. Wie aus zwei schriftlichen
Anfragen der Grünen und der Linkspartei im Abgeordnetenhaus
hervorgeht, über die die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues
deutschland" (Freitagausgabe) vorab berichtet, ergeben sich aus der
"Minderheitsbeteiligung" Büges an Viscura-Beteiligungen keine
beamtenrechtlichen Konsequenzen, da das Nutzen des dem ehemaligen
Beamten "unterliegenden Vermögens" weder "genehmigungs-, noch
anzeigepflichtig" sei. Die Oppositionsparteien kritisierten diese
Position auch im Lichte der aktuellen Diskussionen zu der
CDU-Politikerin Katherina Reiche auf Bundesebene scharf. "Es mutet
eigenartig an, dass einem ehemaligen Staatssekretär zwar das Arbeiten
in einer Flüchtlingseinrichtung, nicht aber das Beteiligen am Betrieb
verboten sein soll", sagt der rechtspolitische Sprecher der
Grünen-Fraktion, Dirk Behrendt, gegenüber »nd«. Aus seiner Sicht
müssen wegen des Beispiels Büge gegebenenfalls die rechtlichen
Grundlagen geändert werden.
Nach Recherchen von "neues deutschland" vom Dezember vergangenen
Jahres, dass der Christdemokrat Büge nach seinem Ausscheiden aus dem
Senat nun auch im Geschäft mit Flüchtlingsunterkünften in Berlin
mitmischen wolle, hatte Czaja das Verhalten Büges prüfen lassen. Büge
war er zu seiner Beamtenzeit für die Kontrolle der
Flüchtlingsunterbringung zuständig.
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