(ots) - Das grundlose Bespitzeln von Mitarbeitern ist
unverschämt: Es zerstört das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber,
weil es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt. Hat der
Chef jedoch einen konkreten Anhaltspunkts dafür, dass sein
Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, darf er ihn durch
Detektive beschatten lassen. In diesem Fall hat nämlich der
Arbeitnehmer das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht. Es darf
nicht die grundsätzliche Meinung herrschen: Der Arbeitgeber ist böse,
weil er seine Mitarbeiter beschattet. Nein, in manchen Fällen hat der
Arbeitgeber auch berechtigte Zweifel. Das Urteil des
Bundesarbeitsgerichts indes ist vor allem eines: enttäuschend. Es
bringt keine neuen Erkenntnisse. Dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter
nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung
durch Detektive überwachen dürfen, ist schon länger bekannt. Eine
Entscheidung in Sachen heimlicher Video-Ãœberwachung war mit Spannung
erwartet worden - lässt aber weiter auf sich warten. So bleibt die
Ãœberwachung von Mitarbeitern eine Grauzone. Was ist mit der
Video-Ãœberwachung an den Eingangstoren der Betriebe oder den Kameras
im Supermarkt? Ãœberwachen Arbeitgeber damit die Sicherheit, oder doch
nur ihre Mitarbeiter? Diese Fragen bleiben weiter ungeklärt.
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