(ots) - Wie man es dreht und wendet: In der Diskussion zum
seit Jahren umstrittenen Tarifeinheitsgesetz haben namhafte Juristen
»verfassungsmäßige Bedenken«, um es freundlich auszudrücken. Der
vorliegende Entwurf beinhaltet einen Eingriff in die kollektive sowie
individuelle Koalitionsfreiheit und birgt die Gefahr, dass das
Streikrecht eingeschränkt wird, heißt es in verschiedenen Gutachten.
Und dass das Gesetz die Tarifautonomie stärken und mithin Störungen
im Betriebsfrieden vorbeugen kann, wenn gleiche Berufsgruppen
konkurrierende Tarifverträge haben, wird von der Wirklichkeit als
falsch bewiesen. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 2010,
nach dem die Rechtsprechung zum Prinzip »Ein Betrieb - ein
Tarifvertrag« Geschichte war, haben Auseinandersetzungen unter den
Gewerkschaften und auch Tarifkämpfe stellenweise an Schärfe
zugenommen. Bei der Deutschen Bahn AG will die GDL ihre Vertretung
ausweiten und künftig nicht nur für die Lokführer da sein. Es geht
dabei auch um ihre Existenz. In der Luftverkehrsbranche tun sich
mehrere Berufsgewerkschaften zusammen, um eine neue
Industriegewerkschaft Luftverkehr zu gründen - ohne ver.di. Und warum
wird ein Gesetz durchgeboxt, das mit großer Wahrscheinlichkeit vom
Bundesverfassungsgericht geschluckt wird? Es ist nichts daran
auszusetzen, wenn Gewerkschaften und ihre Mitglieder für ihre Ziele
kämpfen. Aber: Nach »Betriebsfrieden« klingt das alles nicht.
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