(ots) - Am 2. März 2015 ist das Strafverfahren gegen Herrn
Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen eine
Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt worden. Diese Geldauflage ist
dem DKSB Landesverband Niedersachsen zugesprochen worden.
Am 3. März 2015 hat der Landesverband Niedersachsen das
Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die
Geldauflage im Fall Edathy zu bestimmen, mit der Begründung: "Auch
aufgrund persönlich und öffentlich an uns herangetragener Resonanz
hat der Vorstand des Niedersächsischen Kinderschutzbundes nach
reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für
sich nicht lösen zu können."
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, hat
diese Entscheidung begrüßt: "Herr Edathy hat keinerlei Einsicht oder
Reue gezeigt. Sein Geständnis war rein taktisch. Mit keinem Wort hat
er das Leid der Opfer erwähnt. Damit hat er die Gefühle der Opfer
massiv verletzt. Das beweisen zahlreiche Rückmeldungen von Opfern
sexueller Gewalt, die den DKSB in der unmittelbaren Zeit nach
Bekanntgabe der Verfahrenseinstellung gegen Herrn Edathy über
verschiedene Kanäle wie E-Mail, Telefon oder Facebook erreicht haben.
Das haben wir so noch nicht erlebt."
Nach der Entscheidung des Landesverbandes Niedersachsen sind
jedoch Fragen aufgeworfen worden. Der DKSB hat in der Vergangenheit
Geldauflagen und Bußgelder angenommen. Wie wird er in der Zukunft
damit umgehen? Hat dieser Einzelfall etwas geändert? "Prinzipiell
sind die Mittel bei uns am richtigen Platz, im Sinne eines
allgemeinen Täter-Opfer-Ausgleiches. Denn die Zuweisungen werden auch
künftig zur Therapie und Unterstützung von Kindern mit vergleichbarem
Leid eingesetzt, um die sich der Deutsche Kinderschutzbund kümmert.
Dazu bieten wir bundesweit viele Beratungsstellen und
Kinderschutz-Zentren an", bekräftigte DKSB-Präsident Heinz Hilgers.
Im vorliegenden Fall hat das Auftreten von Herrn Edathy, das die
Gefühle vieler vergleichbarer Opfer verletzt hat, es dem Deutschen
Kinderschutzbund unmöglich gemacht, diese Geldauflage anzunehmen.
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