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Weser-Kurier: Kommentar von Silke Hellwig zum Kopftuch-Urteil

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(ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eignet
sich weder, um daraus eine Art Weltuntergang, noch um den Urknall für
eine bessere Welt abzuleiten. Die Entscheidung ist dennoch
bemerkenswert: Zum einen, weil das Gericht in Karlsruhe von seinem
früheren Urteil abgerückt ist. Zum anderen, weil das Problem schlicht
auf eine andere Ebene verlagert wurde, direkt in die Schulen. Die
Richter haben sich damit in gewisser Weise aus der Affäre gezogen.
Weltanschaulich-religiöse Neutralität an öffentlichen Schulen ist ein
schützenswertes Gut. Dabei geht es allerdings vor allem ums Prinzip
und nicht um konkrete Auswirkungen. Welchen Einfluss hat eine
Lehrerin mit Kopftuch - oder ein Lehrer mit Kippa - auf Schüler, nur
dadurch, dass sie sich zu einer Religion bekennen? Angesichts der
großen Probleme, die die evangelische und katholische Kirche mit
ihrem Nachwuchs haben - trotz Konfirmations- oder
Kommunionsunterrichts, trotz christlicher Symbole zu Hause überm Bett
oder im privaten Kindergarten -, darf man einen solchen Einfluss
zumindest bezweifeln. Dass die Unionsparteien sogleich das
Christentum als privilegierte Religion ausrufen, sind sie schon
allein dem C in ihren Parteinamen schuldig. Wer das Urteil allerdings
als einen Ausdruck von Toleranz feiert, freut sich zu früh. Nein, man
darf fortan deutschen Schulleitern kräftig die Daumen drücken - für
den Fall, dass sich Schüler, Schülerinnen, ein Lehrer oder eine
Mutter beschweren. Rektoren und Direktoren werden Nicht-Messbares
ermessen müssen, nämlich ob und wie sehr ein Kopftuch den
Schulfrieden stört oder die staatliche Neutralität gefährdet. Die
Weltanschauungen werden bei ihnen im Büro aufeinanderprallen. Und es
wird nicht lange dauern, bis die ersten Klagen anhängig sind - die
nach mehreren Instanzen vielleicht wieder beim
Bundesverfassungsgericht landen. Das Urteil eignet sich gut zu einem




Bumerang.



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Datum: 13.03.2015 - 20:26 Uhr
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