(ots) - Voller Erfolg für das Kfz-Gewerbe: Fahrten mit
Nutzfahrzeugen im Betriebsalltag unterliegen nicht dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Das hat
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt entschieden. Dadurch
werden unnötige, aber kostspielige Weiterbildungsmaßnahmen
verhindert. In einem Schreiben vom 13. März 2015 aus dem
Bundesverkehrsministerium an den ZDK heißt es, "dass Fahrten der
Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und -händler,
Werkstattbetreiber, Hol- und Bringdienste im speziellen sowie
allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das
Berufskraftfahrerqualifikationsrecht fallen".
Durch die zahlreichen Eingaben des Kfz-Gewerbes bei den
zuständigen Ministerien und Politikern konnte eine kostspielige und
für den Betriebsalltag im Kfz-Gewerbe unnütze und überflüssige
Weiterbildungsverpflichtung verhindert werden für Kfz-Betriebe, die
Fahrten mit Nutzfahrzeugen der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE
durchführen. "Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen zunehmende
Bürokratisierung und Kostenbelastung im Kfz-Gewerbe", betont
ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.
Mit dieser Entscheidung wird nach Ansicht des
Bundesverkehrsministeriums "die Wettbewerbsposition der in
Deutschland ansässigen Unternehmen gestärkt, der Auffassung vieler
Mitgliedstaaten gefolgt und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung zu
Lasten deutscher Unternehmen begegnet", wie es im Schreiben an den
ZDK heißt.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
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