(ots) - Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS), die für die Kontrolle der Mindestlöhne in Deutschland
zuständig sind, fühlen sich »pünktlich zur Einführung« der
gesetzlichen Lohnuntergrenze von ihrem Dienstherrn, dem
Bundesfinanzministerium, »kaltgestellt«. Gegenüber der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« (Freitagausgabe)
bestätigten mehrere FKS-Beamte, dass Vor-Ort-Kontrollen je nach
Region kaum noch durchgeführt würden. Seit einer internen
Umstrukturierung im vergangenen Oktober seien viele Fahnder der FKS
an den Schreibtisch gebunden.
»Die Männer, die früher auf Streife gefahren sind, um
Schwarzarbeit zu kontrollieren und Mindestlöhne zu überwachen, werden
dabei ausgebremst. Die Fahrzeuge bleiben in der Garage, die Erfahrung
aus Kontroll- und Streifenfahrten geht verloren«, erklärte auch Frank
Buckenhofer, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
gegenüber »nd«. Die Gewerkschaft fordert die Zusammenfassung
nebeneinander existierender Strukturen zu einer »Bundesfinanzpolizei«
mit einer Personalstärke von 17.000 Beamtinnen und Beamten.
Zudem liegt die GdP überkreuz mit dem Bundesfinanzministerium in
der Frage der Beschreibung und Zuständigkeit von Zollbeamten. Während
ein Ministeriumsmitarbeiter gegenüber »nd« sagte, die polizeilichen
Befugnisse der Behörde seien lediglich »eine wichtige Ergänzung des
Verwaltungshandelns«, ihre Beschäftigten dementsprechend
Finanzbeamte, sagte GdP-Vorstand Buckenhofer: »Wenn ich
Waffenschieber, Drogenschmuggler, Menschenhändler und Lohndrücker
jage, dann bin ich kein Verwaltungsbeamter, sondern Finanzpolizist.«
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