(ots) - Die Kritik der Europäischen Union an der Überwachung
der Flugtauglichkeitszeugnisse von Piloten durch das
Luftfahrtbundesamt (LBA) ist weitaus massiver als bisher bekannt. Das
geht aus einem vertraulichen Untersuchungsbericht der
EU-Flugsicherheitsagentur European Aviation Safety Agency (EASA) vom
30. September 2014 hervor, den das ARD-Politikmagazin "Report Mainz"
einsehen konnte. In der Zusammenfassung des Berichts heißt es: "Das
LBA hat nicht die Kompetenz, um seine Verantwortlichkeit als
Überwachungsbehörde im medizinischen Bereich zu erfüllen."
In dem mit "Standardisation Inspection Final Report GERMANY"
überschriebenen Bericht listet die EASA im medizinischen Bereich
insgesamt 13 Fälle von "non-compliance findings" auf, also Bereiche,
in denen die deutsche Verwaltungspraxis nicht mit EU-Recht
übereinstimme. Kernpunkt der Kritik ist, dass das LBA mangels
medizinischer Daten der Piloten keine EU rechtskonforme Kontrolle
ausübe. Wörtlich heißt es: "Die Behörde stellt nicht sicher, dass die
AMEs [Fliegerärzte] und die AeMCs [flugmedizinische Zentren]
medizinische Dokumente zur Verfügung stellen und integriert in ihre
Datenverwaltung keine Details von flugmedizinischen Untersuchungen
und Bewertungen, die von AMEs oder AeMCs eingereicht werden. Ein
Überprüfungsmechanismus wurde vom LBA nicht eingeführt."
Brisant ist dabei der Vorwurf, die Arbeit des medizinischen
Personals im Luftfahrtbundesamt werde quasi behördenintern
ausgebremst. Wörtlich heißt es: "Das von der Behörde mit der Aufsicht
der AMEs und AeMCs beauftragte medizinische Personal wird aktiv davon
abgehalten, medizinische Dokumente, Daten, Verfahren und jegliches
andere Material zu untersuchen und Kopien oder Auszüge solcher
Dokumente anzufertigen, die für die Ausführung der Aufsicht relevant
sind."
Auf Anfrage von "Report Mainz" wollte sich das Luftfahrtbundesamt
nicht zu Einzelheiten des Berichts äußern. In einer schriftlichen
Stellungnahme heißt es, Beanstandungen seien "gegenüber EASA erwidert
worden und werden nun bei der EASA bewertet". Laut dem
Untersuchungsbericht verweist das LBA auf in Deutschland geltende
Datenschutz-Vorschriften, die nur die Weitergabe von anonymisierten
Daten erlaube. Dem widersprechen die EU-Inspekteure, indem sie
ihrerseits anzweifeln, ob die deutsche Auslegung des Datenschutzes
EU-Regeln entspricht.
Das Bundesverkehrsministerium wollte sich gegenüber "Report Mainz"
nicht zu Details des EASA-Berichts äußern. In einer schriftlichen
Stellungnahme heißt es: "Beanstandungen im Rahmen der Audits sind
gegenüber EASA erwidert worden und werden nun bei der EASA bewertet.
Es handelt sich um einen laufenden Prozess und einen normalen
Vorgang."
Der EASA-Bericht führt weitere Kritikpunkte auf. So gebe es
beispielsweise kein Verfahren, um Flugtauglichkeitszeugnisse von
Piloten für ungültig zu erklären, wenn sich Flugmediziner nicht
regelkonform verhielten. Das Luftfahrtbundesamt wisse nicht einmal,
wie viele Tauglichkeitszeugnisse deutsche Fliegerärzte für Piloten
anderer Länder ausstellten. Zudem herrsche im LBA ein "chronischer
Personalmangel".
Die Überwachung der Pilotentauglichkeit hat seit dem Unglück der
Germanwings-Maschine, das vom Co-Piloten offenbar bewusst herbei
geführt wurde, neue Brisanz bekommen.
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
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