(ots) - Vor vier Jahren erntete die Bremische Bürgerschaft
viel Lob für ein Reformwerk - sogar ein nicht alltägliches vom Bund
der Steuerzahler war darunter. Das Leitmotiv für die
parlamentarischen Änderungen war Transparenz. Parteiübergreifend
machten die Abgeordneten Schluss mit unübersichtlichen
Geldverteilungen - für die Teilnahme an Sitzungen, für eine
finanzielle Polsterung des Übergangs von der Mandatsausübung zurück
in den zivilen Beruf. Es wurde die Steuerfreiheit für einen Teil der
Bezüge ebenso gestrichen wie eine Fahrtkostenerstattung. Es wurde
eine feste Diät von 4700 Euro brutto monatlich für die politische
Halbtagsarbeit in der Bürgerschaft festgelegt. Mit der Verabschiedung
dieser Reform waren die Abgeordneten-Einkünfte kein Geheimnis mehr.
Es war ein gelungenes Projekt, mit dem die Bürgerschaft auch
überregional in Parlamenten für Gesprächsstoff mit positivem Tenor
sorgte. Gleichwohl ist es berechtigt, wenn der Rechnungshof nun
mahnt, es gebe noch zu tun, bis Transparenz für den ganzen
parlamentarischen Betrieb gilt. Die finanziellen Bedingungen, unter
denen gewählte Mandatsträger arbeiten, sind das eine. Aber darin
erschöpft sich die parlamentarische Arbeit nicht. Die Fraktionen
stützen sich auf einen Apparat, und verantwortlich dafür sind die
Geschäftsführer. Mit dem Hinweis, dass sie keinen "normalen Job"
haben und bei Änderungen der politische Konstellationen urplötzlich
ohne Arbeitgeber dastehen, sind sie gut dotiert. Das kann aber nicht
bedeuten, dass die Undurchsichtigkeit, die mit der Reform vor vier
Jahren bei den Abgeordneten überwunden wurde, bei den leitenden
Angestellten weiter besteht. Auch sie werden von der Allgemeinheit
bezahlt. Die Reformstufe II muss auf die Tagesordnung.
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