(ots) - Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung könnte
zu einem tieferen Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung führen
als bisher angenommen. Das Bundesjustizministerium bestätigte am
Freitag gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues
deutschland«, dass man plane, den Standort von Smartphone-Besitzern
auch dann zu speichern, wenn diese nicht telefonieren. Vorgesehen
sei, »Standortdaten bei jedem Kommunikationsvorgang zu speichern«,
sagte Piotr Malachowski vom Bundesjustizministerium gegenüber »nd«
(Wochenendausgabe). Technisch ermöglicht eine solche Speicherpraxis
damit auch die Erstellung von Bewegungsprofilen.
Diese hatte Bundesjustizminister Heiko Maas allerdings am Mittwoch
bei der Vorstellung der Leitlinien für eine zukünftige
Vorratsdatenspeicherung explizit ausgeschlossen. Kurze Speicherzeiten
von vier Wochen würden die »die Erstellung von Profilen schon von
vornherein ausschließen«.
Andre Meister, Redakteur des IT- und Datenschutz-Portals
netzpolitik.org, bewertet diese Formulierungen als »Beruhigungspille
für die Bevölkerung«. So würde in vier Wochen von jedem
Smartphone-Besitzer in Deutschland bis zu 20000 Mal der
Aufenthaltsort gespeichert. Auch die Zusage des Justizministers, nur
Abfragen einzelner Standorte zuzulassen, lässt er nicht gelten, da
das Gesetz nur die Speicherung der Daten, nicht aber den Zugriff
regele. Es könnte zu einem "lückenlosen und minutengenauen
Bewegungsprofil der gesamten Bevölkerung« kommen.
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