PresseKat - „Willkommen im Leben“ nicht als Marke eintragungsfähig

„Willkommen im Leben“ nicht als Marke eintragungsfähig

ID: 121066

Entwerfen oder entwickeln Unternehmen neue Produkte, so haben sie meist ein gesteigertes Interesse daran, sowohl Produkt als auch Produktnamen vor der Konkurrenz zu schützen.

In Bezug auf den Produktnamen wird vom Marken Gesetz eine Unterscheidungsfähigkeit gefordert, die es ermöglicht, dem Namen Hinweise auf die Herkunft des Produkts zu entnehmen.

(firmenpresse) - Über diese Unterscheidungsfähigkeit verfügen Sachaussagen oder Redewendungen nur in den seltensten Fällen.

So entschied der BGH am 04.12.2008 (Az.: I ZB 48/08), dass die Wortfolge

„Willkommen im Leben“

keine Unterscheidungskraft in Bezug auf Bild- und Tonträger etc. habe.
Vielmehr handle es sich dabei eher um eine Werbeaussage, die dazu diene, eine positive Stimmung zu vermitteln oder als Buch- oder Filmtitel zu fungieren.
Ein Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen sei dieser Wortfolge jedoch nicht zu entnehmen.

Unterscheidungskraft sei die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.


Fazit:
Bei der Eintragung einer Marke sind viele Details zu beachten, die einem juristischen Laien meist gar nicht bewusst sind.
Um die Anmeldekosten zu sparen, die auch fällig werden, wenn die Eintragung abgelehnt wird, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 23.09.2009 - 10:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.09.2009

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