(ots) - Ein Grundrecht ist ein Grundrecht nur dann, wenn es
beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert ist. Alles andere ist
eine bloße Regelung auf Zeit, politischen Konjunkturen und aktuellen
Opportunitäten unterworfen, so beachtet wie die Werbebeilagen von
Zeitungen: Man schaut mal rein, vielleicht findet man was ganz schön
- aber dann ist es doch zu teuer oder passt gerade nicht. So könnte
beschrieben werden, wie die Große Koalition mit Grundrechten umgeht.
Wer sich illusionslos anschaut, welchen Rang einige davon in der
gegenwärtigen Politik haben, wird nurmehr von Schrumpfrechten
sprechen wollen: Die Würde des Menschen (Artikel 1) spielt im Umgang
mit Flüchtlingen so wenig eine Rolle wie bei der Verbrämung der
Asyl-, besser: Abwehrpolitik (Da könnte ja jeder kommen!). Der aus
dem Persönlichkeitsrecht (Artikel 2) abgeleitete Datenschutz und das
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10) werden nicht nur verletzt, es windet
sich die Regierung auch mit abenteuerlichen Ausreden (Die NSA war's!
Wir haben's nicht gewusst! Alles nicht so schlimm!) aus der
Verantwortung. Und nun, einen Tag vor dem Geburtstag des
Grundgesetzes, wird die Aushebelung der Koalitionsfreiheit (Artikel
9) beschlossen (Streiken stört halt!) - der nächste Angriff auf ein
Grundrecht. Es tröstet dabei keineswegs, dass die Karlsruher Richter
wieder und wieder Stoppsignale setzen. Jedenfalls nicht, solange
Politik es für opportun hält, trotzdem und fortgesetzt Grundrechte zu
Schrumpfrechten zu machen.
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