PresseKat - Die große Mär vom „schriftlichen“ Vertrag , …

Die große Mär vom „schriftlichen“ Vertrag , …

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…oder wie komme ich mit Hilfe eines Rechtsanwalts, als vermeintlicher Zechpreller, wieder aus einem Vertrag raus…

(firmenpresse) - Viele Menschen in Deutschland sind immer noch der Meinung, dass ein Vertrag nur dann gültig sei, wenn man dafür unterschrieben hat und behaupten steif und fest, dass ein „mündlicher“ Vertrag nicht rechtswirksam sei und schon gar nicht, wenn er am Telefon geschlossen wurde. Nun sollte man meinen, dass dieser Irrglaube nur bei Menschen Bestand hat, die auch glauben, dass im Hundekuchen Hunde sind und Baby-Öl aus Babies gemacht wird, aber weit gefehlt!
Dieser Unsinn wird ebenso in weiten Teilen der Unternehmer und Selbstständigen vertreten, also bei den Menschen, wo der Staat davon ausgeht und auch zu Recht eigentlich davon ausgehen muss, dass diese Leute es besser wissen sollten. Denn im Vergleich zum Otto-normal-Einwohner dieses Landes, gemeinhin oftmals als „Verbraucher“ tituliert, setzt der Gesetzgeber bei den Unternehmern und Selbstständigen dagegen ein gewisses Maß an kaufmännischem Grundwissen voraus. Diese sollten zumindest, auf Grund ihrer geschäftlichen Tätigkeit, ein Minimum an Vertragsrecht beherrschen, wenn Sie sich schon als Selbstständige bewegen. Daraus resultierend sollten also auch die Rechte und Pflichten aus Rechtsgeschäfte jedem Selbstständigen somit klar sein.
Nun gut, bei vielen Unternehmern kann man im Nachhinein davon ausgehen, dass sie diesen mündlichen Vertrag einfach nur nicht erfüllen wollen und somit alle möglichen Ausreden, oder Schlupflöcher suchen, um sich vor der vertraglichen Verpflichtung des Bezahlens zu drücken. Dabei ist dann oftmals eben die erste Taktik, dass man sich gerne dumm stellt und erst einmal frech behauptet, dass es ja keinen gültigen Vertrag gibt. In der Hoffnung, dass man mit diesem Mittel, der angeblichen Unwissenheit, aus dem geschlossenen Vertrag rauskommt.
Wird dann dieser Wunsch der Vertragsauflösung aber nicht erfüllt, wird die nächste Karte ins Spiel gebracht. Man widerspricht dem Vertragsschluss einfach wegen Irrtum und meint, damit wäre der mündliche Vertrag automatisch hinfällig.




Wie kommt der Selbstständige denn auf diese Idee?
Ganz einfach: Im Zeitalter des Internets treiben sich viele, solcher vermeintlichen Zechpreller, im Netz herum und verbreiten sehr viel juristisches Halbwissen und geben gute Tipps und Ratschläge, wie man am besten aus gültige Verträge wieder rauskommt. Dort werden in dubiosen Foren seitenweise gefährliche Ratschläge erteilt, die manchem Unternehmer schlichtweg die Existenz kosten könnte, zumindest aber viel Lehrgeld, wenn es dann nachher juristisch hart auf hart geht. Dort wird geraten, dass man die Rechnung nicht bezahlen soll, dass man Mahnungen missachten soll, dass Inkassounternehmen kriminell sind, dass deren Beitreibungsmethoden verboten sind, dass Inkassokosten nicht einklagbar sind, mündliche Verträge nicht rechtens seien, dass jedes Unternehmen erst mahnen muss, bevor er rechtlich tätig werden kann und viel mehr Unfug, der hier den Rahmen sprengen würde.
Dort werden dann solche Verträge mit jenen Verträgen verglichen, Dienstleistungs-Unternehmen plötzlich als Abzocker öffentlich diffamiert, die ihr gutes Recht, nämlich die Bezahlung ihrer Dienstleistung einzufordern, geltend machen wollen. Dort werden dann viele Vertragsdetails öffentlich verdreht dargestellt, die Entstehung des Vertrages schlichtweg mit Lügen ausgeschmückt. Und wie bei einem guten Gerücht üblich, springen natürlich immer einige mehr mit auf den Zug auf und bauschen die Story nochmals mit ihren falschen Fakten auf. Schnell wird aus dem Zechpreller dann ein Denunziant, der dann auch nicht davor scheut, das Dienstleistungsunternehmen im Netz, am liebsten anonym natürlich, mit übler Nachrede, Lügen und Verdrehung von Fakten zu schädigen.
Dieses Spielfeld wurde daher auch recht schnell von einigen Rechtsanwälten gefunden, die sich dort natürlich gerne ein Stück des ganzen Kuchens gönnen wollen und ebenso schnell auf den Zug mit aufspringen, um „diese unsägliche Ungerechtigkeit“ natürlich nur aus rein juristischen Gründen zu bekämpfen. Der Eigennutz und die hohen Verdienstmöglichkeiten auf diesem Feld verschweigen diese Juristen gerne. Gehen sie doch ritterlich gegen die vermeintlichen Abzocker, Verbrecher, Abo-Fallen und Betrüger vor, wie sie glaubhaft versichern. Dass sie hin und wieder nur kleine Achtungserfolge auf Grund von juristischen Spitzfindigkeiten erzielen, verschweigen sie dabei gerne. Stattdessen werden die wenigen Erfolge vor Gericht, dann als große Trophäe ins Netz gestellt und als das Nonplusultra verkauft, um ganze Branchen damit zu verunglimpfen.
Mittlerweile sind etliche Mandanten, oder auch helle Köpfe aber wach geworden und durchleuchten diese fragwürdigen Machenschaften mancher Rechtsanwälte etwas kritischer. Da wird nun doch erkannt, dass die vermeintlichen Abzocker-Firmen seit Jahren trotz allem am Markt sehr erfolgreich tätig sind, weiterhin existieren, Millionen zufriedener Kunden haben und weiterhin bedienen und tatsächlich eine gute Dienstleistung abliefern, statt eigentlich, was im Internet ja oft falsch verbreitet wird, als die bösen Verbrecher, schon längst dingfest gemacht worden zu sein. Sinnigerweise geht IMMER der Rechtsanwalt als großer Gewinner aus dieser Nummer raus. Seine Tätigkeit bekommt er immer bezahlt und sinnigerweise bezahlt der Branchenkunde eben nicht nur in den allermeisten Fällen seinen Brancheneintrag, sondern seinen Rechtsanwalt gleich zusätzlich mit. Dieses ist nur den meisten Gewerbetreibenden nicht bewusst, lassen sie sich doch zu sehr von einzelnen Urteilen blenden.
Wo liegt also der Fehler im System?
Dass manche Rechtsanwälte mit ihren wenigen Urteilen gegen die vermeintlichen Abzocker vor Gericht Recht haben? …oder dass einige Branchenverzeichnis-Firmen tatsächlich seit Jahren erfolgreich als Dienstleister tätig sind und vor Gericht seit Jahren mit Ihrer Vertragsgestaltung doch tatsächlich weitaus weniger, als nach außen hin verkauft, als Abzocker gesehen werden?
Wer ist hier also wirklich Abzocker, Täter oder Opfer,……..und wer Helfershelfer?
Wie erklärt es sich stattdessen, dass die „mündlichen Verträge“, die z.B. das EBVZ. de vom Verlag für elektronische Medien Melle vor dem Großteil deutscher Gerichte seit mehr als 10 Jahren unbeanstandet vorlegen konnte, als juristisch vollkommen korrekte Verträge anerkannt wurden?
Wer den Spielfilm „Das Leben des Brian“ kennt, sollte sich ein wenig hinterfragen, ob er nicht doch der falschen Sandale hinterherläuft und dabei den falschen Messias-Anwälten aufsitzt. Denn diese versprechen oftmals auch nur „das gelobte Land“, um sich dann, vor dem höheren Gericht, ans Kreuz genagelt wiederzufinden. Singend als Zechpreller daneben zu hängen, mag zwar im Film lustig daherkommen,…....ist aber sicherlich im wahren Leben nicht immer „always the bright side of life“
Es ist immer wieder unglaublich, dass sich die Mär vom „nur-schriftlich“-ist-ein-Vertrag-gültig“ seit Jahrzehnten hartnäckig hält, noch viel schlimmer und unglaublicher dabei ist aber, dass es sich auch bei vielen Gewerbetreibenden scheinbar immer noch nicht rumgesprochen hat, dass dieses Gerede kompletter Mumpitz ist und sie sich mit solch einer Aussage eigentlich kräftig blamieren, denn gerade die Selbstständigen und Gewerbetreibenden müssen es eigentlich vom täglichen Geschäft und vom kaufmännischen Hintergrund her, besser wissen.
Gerne lasse ich mir dann immer wieder von den Leuten erklären, wo sie denn den Kaufvertrag unterschreiben, wenn sie sich ihre Schachtel Zigaretten an der Tankstelle kaufen, oder mit wem sie im Restaurant den schriftlichen Kaufvertrag für den Pinocchio-Kinderteller ausfüllen?
Ein (Kauf)Vertrag ist per Gesetz eine willentliche Vereinbarung zwischen zwei, oder mehreren Parteien. Über die Art und Weise, also der Gestaltungs-Form wird da gar nichts ausgesagt. Die Gestaltung von normalen Verträgen ist also in der Regel formfrei. Es gibt nur wenige Bereiche (z.B. bei Immobilien), wo zwingend eine Schriftform vorgegeben ist. Ein (Kauf)Vertrag muss lediglich im Streitfall vor Gericht beweisbar sein, wo dann, in der Tat, ein schriftlicher Vertrag zwar von Vorteil ist, aber eben nicht zwingend nötig. Denn es reicht eben auch aus, dass man Verträge durch Zeugen, oder Bandaufzeichnungen belegen kann. Bei einer Bandaufzeichnung muss dann aber belegt werden, dass der Kunde der Bandaufzeichnung zustimmt, oder zugestimmt hat und sich somit der Bandaufzeichnung bewusst ist.
Mündliche Verträge mit Bandaufzeichnung sind somit vollkommen rechtskonform und vor Gericht haltbar und anerkannt, wenn sie alle relevanten Vertragsdaten, Personen und Preise, sowie Vertragslaufzeiten beinhalten und belegen, beide Parteien somit eine Übereinkunft erzielen und sich einig sind. Ebenso sollten Zusatzhinweise mit ins Gespräch einfließen, die z.B. die Befugnis des Auftraggebers festhalten, oder datenschutzrechtliche Aspekte, sowie AGB-Hinweise beinhalten, um spätere Missverständnisse auszuschließen.
Viele Unternehmen, wie Telefonnetzbetreiber, Buch- und Zeitungsverlage, Warenhäuser, Vertriebsunternehmen, oder Online-Branchenverzeichnisse, wie z.B. der Verlag für elektronische Medien Melle, kurz VfeMM, der als Betreiber des „Elektronischen Branchenverzeichnisses“, kurz EBVZ tätig ist, könnten und würden nicht schon seit Jahren, oder Jahrzehnte tätig sein, wenn die mündlichen Verträge nicht rechtens wären.
Mündliche Verträge sind weder Abzocke, noch sind sie gleich allesamt ABO-Fallen. Schnell werden diese Firmen aber im Netz als Abzocker, Verbrecher oder ähnliches beschimpft, auch werden deren Dienstleistungen dann gleich mit Worten wie Nutzlosregister, oder Wertlosregister beschimpft, nur weil viele Kunden einfach nicht mehr bezahlen wollen, sich anders entscheiden und somit dann versuchen, den geschlossenen Vertrag mit allen Mitteln zu bekämpfen und sei es nur durch Beschimpfungen, oder Verleumdung zu erreichen.

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Bereitgestellt von Benutzer: VfeMM
Datum: 15.06.2015 - 09:48 Uhr
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Meldungsart: Erfolgsprojekt
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Freigabedatum: 15.06.2015

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