(ots) - In NRW leben 45000 abgelehnte, aber geduldete
Asylbewerber. In Büren sind aktuell gerade einmal 29
Ausreisepflichtige untergebracht. Rechtfertigen diese wenigen Fälle
die Millionenausgaben zur Unterhaltung der neuen
Abschiebeeinrichtung in Büren? Fakt ist, dass nicht nur der
Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof, sondern auch
Gerichte vor Ort wie beispielsweise das Amtsgericht Paderborn gegen
die Vollstreckung der bisher üblichen Abschiebehaft geurteilt haben.
Ausreisepflichtige Asylbewerber sind keine Straftäter und dürfen
deshalb nicht im Strafvollzug untergebracht werden. Das hatte viele
Länder vor große Probleme gestellt. Sie setzten die Abschiebehaft
aus. NRW hält mit einem neuen, rechtssicheren Konzept für Büren
daran fest und nimmt viel Geld in die Hand. Die Verantwortlichen vor
Ort zeigen beachtliches Engagement und den Willen, den
Ausreisepflichtigen den Aufenthalt hinter den ehemaligen
Gefängnismauern so human wie möglich zu gestalten. Das ist zu loben.
Allerdings ist der Aufwand enorm. Wirklich Sinn macht eine solche
Einrichtung nur, wenn die zuvor vielzitierte länderübergreifende
Zusammenarbeit zustande kommt. Davon ist derzeit nicht mehr die Rede.
Deshalb muss das Konzept noch einmal auf den Prüfstand.
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