(ots) - Ein verurteilter Sexualstraftäter war als
Wachschützer in einem Berliner Flüchtlingsheim in der Rognitzstraße
in Charlottenburg-Wilmersdorf eingesetzt. Das berichtet die in Berlin
erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe). Erst
nach dem Eingreifen der Behörden im Oktober 2014 wurde der pädohile
Straftäter in dem Heim ausgetauscht, in dem zu diesem Zeitpunkt rund
80 Flüchtlingskinder und Jugendliche bis 17 Jahren untergebracht
waren. Der Fall wirft Fragen auf, weil der Senat
Flüchtlingsheimbetreiber seit dem 1. Oktober 2014 dazu verpflichtet,
nachzuweisen, dass alle Mitarbeiter für die Tätigkeit geeignet sind.
Eine Verfehlung der Behörden will der Senat indes nicht erkennen.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) "hat gleich nach
Kenntnisnahme der Beschäftigung" von verurteilten Straftätern
veranlasst, dass der Betreiber die Wachschutzunternehmen auffordert,
diese Mitarbeiter des Wachschutzes umgehend von deren Aufgaben
freizustellen", erklärte die Sprecherin von Sozialsenator Mario Czaja
(CDU) gegenüber "nd".
Dass die Betreiber von Flüchtlingsheimen für die Verträge und
Kontrollen der Vorgaben zuständig sind, kritisiert die Opposition im
Abgeordnetenhaus scharf. "Der Senat sollte dafür sorgen, dass das
LAGeSo selbst sofort und dann regelmäßig prüft, ob für alle
Mitarbeiter in den Flüchtlingsunterkünften das erweiterte
polizeiliche Führungszeugnis vorliegt", sagt der
flüchtlingspolitische Sprecher der Piraten, Fabio Reinhardt dem
"neuen deutschland". Diese Frage sei zu wichtig, um sie "in guten
Treu und Glauben den Betreibern zu überlassen". Das sehe man auch
daran, dass bereits verurteilte Sexualstraftäter lange unbemerkt in
sensiblen Bereichen eingesetzt wurden.
Die Vergabepraxis in dem millionenschweren Flüchtlingsgeschäft in
Berlin steht seit Monaten in der Kritik. Erst vor Kurzem hatten
externe Wirtschaftsprüfer schwerwiegende Mängel bei den Aufträgen für
Flüchtlingsheime aufgezeigt.
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