(ots) - Der Staat fördert Kitaplätze und belohnt zugleich
deren Nichtnutzung finanziell - was wiederum für den Ausbau fehlt.
Diese absurde Fehlsteuerung in der Familienpolitik ist hoffentlich
Geschichte. Die Verfassungsrichter wollten sich zu der politischen
Debatte um »Herdprämie« und »Wahlfreiheit« gar nicht äußern, denn
schon der ganze Ansatz war falsch. Die Kritiker des Betreuungsgeldes
fürchten dennoch, dass der Irrweg nicht zu Ende ist. Und in der Tat,
die CSU, die nach dem Mautdebakel bei ihrem zweiten Vorzeigeprojekt
auf den Deckel gekriegt hat, gibt weiter das verzogene Einzelkind:
»Ich will, ich will, ich will!« Wenn nicht so, dann soll doch der
Bund das Geld den Ländern geben, wie für die Kitaplätze. Vielleicht
kann sich die CSU bei dieser Volte auf ihre große Schwester CDU
verlassen, die sich ja schon einmal erpressen ließ. Die Karlsruher
Sätze helfen dabei jedoch nicht. Denn die Richter mussten sehr wohl
inhaltliche Argumente prüfen, um zu entscheiden, dass das
Betreuungsgeld keinen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen
in Deutschland leistet. Sie haben dabei einen klaren Unterschied
gemacht: Die Förderung des Kitaausbaus dient diesem Anliegen, das
Betreuungsgeld nicht. Doch was sind Argumente für die CSU? Man
wünschte sich für die Seehofers dieser Republik einen gut
ausgestatteten Kitaplatz, selbstverständlich mit qualifizierten
Erziehern. Verdient hätten sie ihn nicht, aber er würde ihnen gut
tun.
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