(ots) - Niedersachsen stellt es den Kommunen frei, ob sie
Anwohner für die Straßensanierung zur Kasse bitten. In der Folge
müssen Hauseigentümer in zwei von drei Gemeinden tief in die Tasche
greifen. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Bremen hat es
richtig gemacht. Hier wird Anwohnern nur die Neuerschließung in
Rechnung gestellt, nicht die Grundsanierung - theoretisch. Praktisch
müssen die Anlieger der Turnerstraße dennoch zahlen, weil dort noch
nie Anliegerbeiträge erhoben wurden. Das ist genauso unfair, wie die
Tatsache, dass viele Kommunen die Unterhaltung von Straßen solange
vernachlässigen, bis diese komplett saniert werden müssen. So lassen
sich Kosten auf Anwohner abwälzen. Vor allem aber übersteigen die
häufig fünfstelligen Beträge die Liquidität der Betroffenen. Da
müssen Rentner eine Grundschuld eintragen lassen, weil sie sonst
keinen Kredit mehr bekommen. Da platzt der Traum junger Familien von
den eigenen vier Wänden. Warum nicht den Vorschlag der
Bürgerinitiativen annehmen und die Grundsteuer raufsetzen? Dann käme
die Gemeinschaft der Hausbesitzer für den Straßenbau auf. Das wäre
doch fair.
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