(ots) - Was lange währt, wird endlich gut. Naja, zumindest
der erste Teil dieses Sprichwortes stimmt. Ob es dann wirklich gut
wird, darf allerdings bezweifelt werden. Immerhin: Ein Anfang ist
gemacht, denn lange, viel zu lange, hat es gedauert, bis endlich eine
Gesetzeslücke korrigiert wird, die nur für Kopfschütteln gesorgt hat.
Künftig soll bei Korruption im Gesundheitswesen tatsächlich nicht
mehr mit zweierlei Maß gemessen werden. Es ist in der Tat überhaupt
nicht einzusehen, dass niedergelassene Ärzte nicht unter den
Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuches fallen, angestellte
Ärzte wegen Bestechlichkeit oder der Annahme von Vorteilen hingegen
gerichtlich belangt werden können. Genauso steht es aber bisher im
Gesetz. Die Beseitigung dieses juristischen Unsinns hatte der
Bundesgerichtshof bereits vor drei Jahren gefordert, doch der
damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) machte sich nur recht
halbherzig an die Aufgabe, ersann neue Ungereimtheiten und scheiterte
mit seinem Vorschlag letztlich am Widerstand im Bundesrat. Inzwischen
regiert die Große Koalition in Berlin, und Justizminister Heiko Maas
(SPD) hat sich der Sache angenommen. Auch er wollte längst weiter
sein, bereits für den Januar hatte er seinen Gesetzentwurf
angekündigt. Nun liegt er endlich vor und räumt, so weit, so gut, mit
dieser perfiden Unterscheidung auf. Gut ist das geplante Gesetz damit
aber noch lange nicht, denn die Klinge, die Maas damit den Akteuren
im Gesundheitssystem in die Hand gibt - also den Patienten,
Wettbewerbern, Ärztekammern, Berufsverbänden und den Kranken- und
Pflegekassen - ist reichlich stumpf. Nur wenn sie einen Antrag
stellen, dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Fehlt
dieser Anfangsverdacht, dürfen sie es nicht. Patientenschützer und
Kassen bezweifeln daher, dass das Gesetz ausreicht. Immerhin geht es
um viel Geld. Geschätzte 18 Milliarden Euro gehen der gesetzlichen
Krankenversicherung jährlich durch Korruption verloren. Das sind
keine Peanuts.
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