(ots) - Wer noch ein Argument braucht, wieso
Generalbundesanwalt Harald Range weg muss, findet dies in dessen
Attacke auf den Justizminister. Dass dieser Ranges ungeheuerliche
Ermittlungen gegen Journalisten, die Grundrechte verteidigen, per
Gutachten zu bremsen versuchte, ist nämlich kein Angriff auf die
Unabhängigkeit der Justiz. Es ist das nach Lage der Dinge legitime
Eingreifen gegenüber einem politischen Beamten. Man kann den Spieß
sogar umdrehen und dem Minister vorhalten, die Attacke auf die
Pressefreiheit nicht konsequent gestoppt zu haben. Deutsche
Staatsanwälte sind laut Grundgesetz gerade nicht eindeutig der
Jurisdiktion zugeordnet, sondern nehmen zwischen dieser und der
Exekutive eine Zwitterposition ein. Etliche Bundesländer haben zumal
ihre Generalstaatsanwälte denn auch anders einzuordnen versucht -
nicht so der Bund gerade Harald Ranges Posten. Das lässt sich im
Prinzip und aus guten Gründen kritisieren. Dass Range aber gerade
jetzt auf Unabhängigkeit pocht, wirft Fragen auf. Etwa die, ob er
auch ganz allein entschieden hat, im Gegensatz zu dieser
Journalistenhatz in Sachen der sensiblen US-Spionage gegen
Deutschland nicht zu ermitteln. War es so, ist seine Amtsführung
katastrophal. Sollte er aber darin politischen Direktiven gefolgt
sein, die er nun skandalisiert, argumentiert er unendlich verlogen.
Wie man es dreht und wendet: Es kommt bei diesem so ernsthaften
Sommertheater nichts anderes heraus als ein ultimativer
Rücktrittsgrund.
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