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neues deutschland: Arbeitsverträge auf Zeit: Fristlos abschaffen!

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(ots) - Lange Zeit kam die alte Bundesrepublik ganz gut
ohne dieses Instrument aus. Erst 1985 wurden »sachgrundlose
Befristungen« per Gesetz erlaubt. Die neuesten Zahlen des
Statistischen Bundesamt zeigen zwar eine leichte Abnahme, man sollte
sich jedoch davor hüten, den Rückgang schon als Zeichen des nahenden
Endes dieser Beschäftigungsform umzudeuten. Dafür sind die
Befristungen einfach zu attraktiv für Arbeitgeber. Nun gibt es
Arbeitsverhältnisse, die einen zeitlichen Rahmen brauchen, etwa in
der Gastronomie, wo im Sommer an der Ostsee zusätzliche Kräfte
eingestellt werden müssen, für die man in der Nebensaison keine
Verwendung hat. Doch längst sind Befristungen auch bei Konzernen oder
im akademischen Betrieb die Regel. Fast die Hälfte aller
Neueinstellungen ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Auch wenn die
Arbeitgeber argumentieren, dass diese Flexibilität dem Bedürfnis der
jungen Angestellten nach mehr Freiheit entgegenkomme: Fast 40 Prozent
der befristet Beschäftigten arbeitet unfreiwillig in dieser
Vertragsform. Zwar gibt es Höchstgrenzen, doch oft werden diese
unterlaufen oder gelten, wie an Hochschulen, nicht, wenn die Stellen
aus Drittmitteln finanziert werden. Die geltenden Regelungen sind
arbeitsmarktpolitisch nicht mehr zu rechtfertigen und oft nur ein
Instrument, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Deshalb gehört die
sachgrundlose Befristung abgeschafft und zwar fristlos!



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Datum: 06.08.2015 - 17:57 Uhr
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