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neues deutschland: Spezialeinheiten der Berliner Polizei drangen
zwischen 2012 und Juli 2015 fünf Mal in falsche Wohnungen ein

ID: 1248800

(ots) - Die Elitepolizisten der Spezialeinsatzkommandos
(SEK) und Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Berliner Polizei drangen
zwischen 2012 und und 1. Juli 2015 fünf Mal in falsche Wohnungen ein.
Ursächlich für die Verwechslungen war laut Innenbehörden eine
»Gemengelage«, zu der fehlende Tür- und Namensschilder, irrige
Angaben von Geschädigten und Zeugen sowie individuelle Fehler von
Polizisten führten.

Die Zahl der fehlgeleiteten Einsätze, die für die Geschädigten
traumatisierend sein können, ist allerdings in Relation zu der
Gesamtzahl der Einsätze zu sehen: In dem genannten Zeitraum gab es
1332 Einsätze der Spezialeinheiten, die bei Schusswaffenverdacht,
Geiselnahmen oder erheblichen Gefahrenlagen von der Polizei
eingesetzt werden.

Die Zahlen gehen aus der Antwort auf eine noch nicht
veröffentlichte Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christoper
Lauer (parteilos, für Piraten) hervor, über die die in Berlin
erscheinende Tageszeitung »neues deutschland« berichtet
(Mittwochausgabe). Demnach wurden zwischen 2012 und dem 1. Juli 2015
bei den Einsätzen der Spezialeinheiten in der Hauptstadt 148 Personen
verletzt. Bei den Einsätzen wurden darüber hinaus drei Hunde verletzt
oder getötet, weil sie die Beamten angegriffen haben. In vier Fällen
kam es im Nachgang der Einsätze der Elitepolizisten zu
Schadensersatzforderungen der irrtümlich geschädigten Personen. Die
Schadensersatzforderungen lagen insgesamt bei rund 7500 Euro.

Die Piratenfraktion hatte zuletzt 2013 eine Verbesserung der
Qualitätsstandards bei SEK-Einsätzen in Berlin angemahnt. In der
Antwort der Innenbehörden zu den Einsätzen der Spezialeinheiten heißt
es, dass die Polizei nach jedem Einsatz eine detaillierte
Nachbesprechung durchführt, um »Optimierungen bei künftigen Anlässen
herbeiführen zu können«. Außerdem werden vor den Einsätzen der




Spezialeinheiten »umfangreiche Ermittlungen zu dem Objekt geführt«.
Die Qualitätsstandards für die Anforderung und den Einsatz des
Spezialeinsatzkommandos unterliegen der Geheimhaltung.



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Datum: 11.08.2015 - 11:29 Uhr
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