(ots) - Das Gericht hat entschieden, und man möchte sich
den Hinweis verkneifen, dass es ein sächsisches war. Es entschied,
dass Eltern keinen Schadensersatzanspruch haben, wenn sie wegen
fehlenden Kitaplatzes einen Verdienstausfall erleiden. Es ist zwar
eine sächsische Eigenart, besonders schnell die konservative
Weltsicht übernommen zu haben, die erst zum Abriss der
DDR-Kindergärten und dann zum großen Katzenjammer führte, nachdem
klar wurde, dass Kitaplätze kein Auslaufmodell sind. Doch nicht nur
die Sachsen haben damit zu kämpfen, dass die vorhandenen Kitaplätze
den Bedarf nicht decken. Die Richterentscheidung wäre anderswo ganz
ähnlich ausgefallen. Nachvollziehbar wird sie deshalb nicht. Das
Recht der Ein- bis Dreijährigen zu schützen, ihre Eltern aber
auszuklammern, ist weltfremd. Wie wären denn die Kinder zu
entschädigen für den Verlust an Lebensbildung, den die Richter
konstatieren? Durch Gutscheine? Das Gesetz schuf den Anspruch auf
einen Kitaplatz. Doch ohne Druckmittel ist dieser nichts wert.
Monetärer Druck erst pflegt die Bürokratie zu höherem Tempo zu
veranlassen. Überdies sind frühkindliche Erziehungsvorteile auch nur
ein Argument für die Kita. Nicht zuletzt die Wirtschaft war es, deren
Interessen in den Sinnenswandel einflossen, dass der
alleinverdienende Familienvater passé ist und die moderne Welt
flexible Eltern braucht. Der Kitaplatz ist dafür Voraussetzung.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1715