(ots) - Die Aktenberge wachsen. Sie sollen am Ende die
aggressive Feindschaft der NPD gegenüber der verfassungsmäßigen
Ordnung in Deutschland begründen helfen. Der Bundesrat sammelt in den
rassistisch motivierten Ereignissen der letzten Wochen und Monate,
teils auch wortwörtlich in der Asche, die sie hinterließen, neue
Indizien für seinen im Dezember 2013 eingebrachten Antrag, die NPD zu
verbieten. Langsam mahlen die Mühlen in diesem Verfahren, langsamer
als die Mühlsteine jedenfalls, in die Flüchtlinge geraten, wenn sie
nach ihrer Odyssee angekommen scheinen, und sich abweisenden und im
besten Falle überforderten Behörden auf der einen Seite sowie
abweisenden und im schlechten Falle gewalttätigen Einwohnern auf der
anderen Seite ausgesetzt sehen. So, als gäbe es eine geheime
Absprache zwischen beiden. Gut Ding will Weile haben, das ist schon
richtig. Vor allem gilt, dass mit dem Parteienverbot ein Nerv dieser
Verfassung gebohrt wird. Leicht ist der Grundsatz der Meinungs- und
Vereinsfreiheit berührt, kein Verfassungsrichter wird ihn leichthin
preisgeben. Doch die Frage ist, ob man im Namen der Toleranz diese
selbst preisgibt. Indem man sie der Auslegung von Menschen überlässt,
die keine Toleranz kennen, die sie schreiend ablehnen. Dass das
Versammlungsrecht im sächsischen Heidenau einen Augenblick gefährdet
schien, wirkte absurd. Denn das hat der Staat zu gewährleisten. Wenn
die NPD aus Sorge um die Demokratie geschont wird, ist dies nicht
weniger absurd. Und gefährlich.
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