neues deutschland: Ein Urteil, das zwischen deutschen und nicht-deutschen Kriegsopfern unterscheidet: Zweierlei Unrecht
(ots) - Die Schützengräben des Zweiten Weltkriegs sind
längst zugeschüttet. Nur die deutsche Sozialjustiz ist offenbar noch
in den Freund-Feind-Kategorien des Kriegs verhaftet. Zumindest legt
das ein Urteil des Mainzer Landessozialgerichtes nahe, wonach
Kriegsinvalidenrente und Zahlungen an Ãœberlebende der Leningrader
Blockade bei der Grundsicherung für ehemalige Sowjetbürger
anzurechnen sind. Diese Auslegung der sozialrechtlichen Vorschriften
ist ein Skandal! Hier wird auch 70 Jahre nach Kriegsende
unterschieden zwischen deutschen und nicht-deutschen Kriegsopfern.
Schließlich dürfen Angehörige der Wehrmacht alles behalten, was ihnen
überwiesen wird. Zumal die juristische Begründung ziemlich dünn ist.
Demnach dienen die Zahlungen für Überlebende der Leningrad-Blockade
nicht dem Ausgleich eines erlittenen Einzelfallunrechts. In der Stadt
an der Newa starben in jener Zeit mehr als eine Millionen Menschen.
Hier wurde die gesamte Bevölkerung als Geisel genommen. Auch wenn die
die sowjetischen bzw. russischen Vorschriften diess nicht explizit
betonen, ist das Geld de facto natürlich auch eine Entschädigung für
erlittenes Unrecht. Angesichts der Tatsache, dass die Gruppe der
Betroffen sehr überschaubar ist, hätte das Sozialgericht hier mehr
Fingerspitzengefühl zeigen müssen!
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Datum: 10.09.2015 - 17:46 Uhr
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