(ots) - Nun endlich haben LINKE und Grüne in Karlsruhe
Organklage eingereicht. Sie sehen sich in ihren Rechten - bei der
Kontrolle der Geheimdienste - unzulässig eingeschränkt. Was sie zu
erwarten haben, ist allerdings ebenfalls begrenzt. Die
Selektorenliste des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA in
irgendeiner Form einzusehen, das können die Kläger vielleicht
erzwingen. Die Grundfrage bleibt: Selbst wenn es darf - kann das
Parlament Geheimdienste effektiv kontrollieren? Gar deren verändertes
Handeln erzwingen? Denn das ist hier offenkundig dringend nötig. Dass
Geheimdienste im Geheimen wirken, liegt in der Natur der Sache. Der
Hang zum Illegalen ist damit allerdings ebenfalls naturgegeben. Wenn
Geheimdienste, um zu funktionieren, die Regeln der demokratischen
Kontrolle außer Kraft setzen müssen und vor allem - können, steht
dieser Teil der Demokratie in Frage. Wie weit die Zwänge der
Geheimhaltung gehen, zeigt sich in der Klageschrift der Opposition
selbst. Große Teile sind geschwärzt. Das Gericht wird unter diesen
Umständen zunächst prüfen müssen, ob die »zugeteilten« Informationen
ausreichen, um in dem Fall überhaupt urteilen zu können. Die
Selektorenliste - geheim. Teile der Klageschrift - geheim. Man könnte
die Richter verstehen, wenn sie auch das Urteil im Geheimen sprächen.
Peinlich genug ist das Ganze ja.
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