(ots) - Wenn Kommunen Spitzenposten in Verwaltung und
eigenen Gesellschaften mit Spitzengehältern ausschreiben, wenn
Abgeordnete ihre Diäten erhöhen, Verwaltungsposten an altgediente
Parteibuchinhaber gehen sollen oder sich Bürgerschaftsabgeordnete
teure Sitzungsstühle zulegen wollen, ist auf den Bund der
Steuerzahler Verlass. Er prangert Steuerverwendung an, wenn sie in
den Ruch von Steuerverschwendung kommt. Die private Schutzvereinigung
ist wachsam und gibt Laut. Das ist gut so. Aber kann sie auch beißen?
Selbst wenn Fehlausgaben nachgewiesen werden können, hat das selten
Konsequenzen. Kaum mal muss ein politischer Beamter, ein Abgeordneter
deshalb seinen Hut nehmen. Geschweige denn, dass Enthüllungen der
Steuerwächter zu Gesetzesänderungen führen, die künftigem Missbrauch
idealerweise einen Riegel vorschieben. Es gibt also, gelinde gesagt,
Optimierungsbedarf im Kontrollbereich. Bis dahin kann es nicht
schaden, dass der Bund der Steuerzahler das Bewusstsein von
Bürgerinnen und Bürgern dafür schärft, dass sie auch als Wächter über
die Verwendung ihrer Abgaben gefragt sind. Und zwar nicht nur am
Wahltag.
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