(ots) - Hilfe ist unterwegs, suggerieren die vielen Hundert
Kameraaugen, die uns längst auf Schritt und Tritt in der
Öffentlichkeit beobachten. Kommt uns ein U-Bahn-Schläger zu nahe oder
eine alkoholisierte Gruppe, so wird ein Freund und Helfer bei der
Polizei das auf seinem Kontrollmonitor bemerken und uns retten. Nur
diese Erwartungshaltung hat massive Proteste gegen den Einzug der
Videoüberwachung im öffentlichen Raum verhindert. Doch sie trügt.
Denn in den wenigsten Fällen hat überhaupt jemand die Kamerabilder
live im Blick. Sie dienen fast immer lediglich dazu, im Nachhinein
Kaufhausdetektiven oder Polizisten die Fahndungsarbeit zu erleichtern
- mit bescheidenem Erfolg. Dafür werden alle Bürger pauschal unter
Generalverdacht gestellt. Man muss kein unerkannter Straftäter sein,
um sich auch außerhalb seiner eigenen Wohnung frei bewegen zu wollen.
Deshalb ist es gut, dass die Datenschützer des Landes jetzt endlich
aus dem nichtöffentlichen Mediationsverfahren ausgestiegen sind. Die
Gerichte müssen entscheiden, wo die Grenze zwischen berechtigter
Gefahrenabwehr und unverantwortlicher Massenausspähung liegt.
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