(ots) - Panik. Zeitmangel. Uralte Ressentiments. Aus diesen
Zutaten sind die Asylrechtsänderungen gemacht, die das Bundeskabinett
am Dienstag beschloss. Panik unter dem Eindruck des
Flüchtlingsansturms. Sie führt dazu, dass die Große Koalition nicht
vor dem Risiko zurückschreckt, erneut einen Rüffel des
Bundesverfassungsgerichts zu kassieren. Die Versorgung einer Gruppe
von Flüchtlingen unter dem Niveau des Existenzminimums, noch bevor
erwiesen ist, wie ihr Asylverfahren ausgehen wird - selbst wenn alle
Vorsorge für eine Abweisung getroffen ist - ist verfassungsrechtlich
fragwürdig. Zeitmangel entstand durch den Druck der Bundesländer, die
sich mit Unterbringung und Integration der Flüchtlinge überfordert
sehen. Geld löst aber nur einen Teil des Problems. Und über diesen
Punkt hinaus wurde bisher viel zu wenig nachgedacht. Ãœbers Knie
gebrochen scheint der Entwurf stattdessen, sonst wären nicht auf den
letzten Metern noch Klagen laut geworden, dass Ergänzungen nicht mit
den Ländern abgesprochen waren. Über allem liegt das Ressentiment.
»Fehlanreize zu beseitigen, die zu einem weiteren Anstieg
ungerechtfertigter Asylanträge führen« - so benennt der Gesetzentwurf
offen das Ziel der Bundesregierung. Das ist von Willkommenskultur so
weit entfernt wie von der Realität. Nicht Anreize veranlassen
Menschen zur Flucht, sondern Not, nicht Abenteuer, sondern Angst. Das
Gesetz wird die Menschen nicht fernhalten. Es wird sie nur mit einer
neuen Realität konfrontieren. Mit der der Realitätsverweigerer.
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