(ots) -
Wie hilft man sterbenden Menschen? Ãœber diese
Frage muss der Bundestag gleich zweimal abstimmen. Bei der Versorgung
Sterbender existieren große Defizite, so eine aktuelle Studie. Die
Bundesregierung will die Palliativmedizin ausbauen. Der Gesetzentwurf
ist unstrittig.
Erhebliche Meinungsunterschiede gibt es
allerdings bei der Entscheidung über eine Liberalisierung der
Sterbehilfe. Hier gehen die Kontroversen über die Partei- und
Konfessionsgrenzen hinweg. Der frühere EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus
Schneider bringt den Konflikt auf den Punkt. Schneider ist gegen eine
Liberalisierung der Sterbehilfe, vor allem gegen geschäftsmäßige
Suizid-Angebote. Doch aus Liebe zu seiner Frau würde er sie in eine
Todesklinik begleiten.
Für Pro und Kontra sprechen jeweils gute
Gründe: Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen, sein
Ende frei wählen zu dürfen, vor allem, wenn er ohne Hoffnung an einer
unheilbaren Krankheit mit unerträglichen Schmerzen leidet.
Gleichzeitig bereitet die Vorstellung Unbehagen, dass die
Todesspritze legal und alltäglich wird, gerade, weil sich so viel
Missbrauch damit vorstellen lässt. Gegner einer Liberalisierung
fürchten, dass Senioren indirekt regelrecht zum Freitod genötigt
würden, wenn Sterbehilfe zur ganz normalen Dienstleistung wird.
Es geht um viel bei dieser Abstimmung: um Gewissen, um
Glauben, um Rechtssicherheit. Und es geht um Würde in der
hilflosesten Situation, in die ein Mensch geraten kann. Müssen sich
Ethik und Menschlichkeit am Ende ausschließen? Das sind Fragen, die
kein Gesetz dieser Welt beantworten kann. Allerdings muss das Gesetz
garantieren, dass der Schutz des Lebens an erster Stelle steht.