PresseKat - Achtung bei Werbung mit Falschangabe von Nachfrage-Zahlen!

Achtung bei Werbung mit Falschangabe von Nachfrage-Zahlen!

ID: 128923

Referenzen oder Absatzzahlen sind für den Vertrieb von Produkten keine unbedeutenden Faktoren, vielmehr können sie dazu beitragen, dass neue Kundenkreise erschlossen werden.

Aus diesem Grund wird häufig auf einen hohen Absatz und eine starke Nachfrage verwiesen, um das eigene Produkt so begehrt wie möglich darzustellen.

(firmenpresse) - Entsprechen diese Zahlen jedoch nicht der tatsächlichen Nachfrage, bzw. dem tatsächlichen Absatz, so ist darin eine irreführende Werbung zu sehen.

Dies ist dem Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2009 (Az.: 4 U 41/09) zu entnehmen.
In diesem Fall hat der Herausgeber einer Informationsbroschüre auf eine starke Nachfrage aufmerksam gemacht, in concreto sprach er davon, dass „täglich neue Anfragen und Nachbestellungen eingehen.“ Eine Recherche ergab jedoch, dass die Nachfrage eher mäßig war, sodass die Aussage des Herausgebers nicht mit der wahren Nachfrage übereinstimmte.

Für potentielle Kunden sind diese Zahlen jedoch meist von großer Bedeutung, da sie die Entscheidung für oder gegen ein Produkt maßgeblich beeinflussen können. Sie geben Auskunft darüber, welche Gewinne sich durch die Inanspruchnahme eben dieses Produktes wahrscheinlich erwirtschaften lassen. Basieren diese Berechnungen auf falschen Angaben, so sind sie für den Kunden nutzlos.


Fazit:
Absatz- und Nachfragezahlen können für die Vermarktung eines Produkts sehr förderlich sein, jedoch müssen sie den Tatsachen entsprechen.
Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, so empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um Gesetzeskonflikte bereits im Voraus vermeiden zu können.



© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 21.10.2009 - 12:07 Uhr
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Freigabedatum: 21.10.2009

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