Weser-Kurier: Kommentar von Jürgen Theiner über die Immunität von Abgeordneten
(ots) - Politische Staatsanwälte, die Jagd auf
Regierungsgegner machen - was in der Türkei inzwischen Alltag ist,
wäre in Deutschland undenkbar. Im Jahr 2015 jedenfalls. Ist die
parlamentarische Immunität deshalb ein überholtes Privileg? Ein alter
Zopf, der abgeschnitten gehört? Mit der gleichen Begründung könnte
man auch andere Verfassungsgebote abschaffen, weil man sie für
ungefährdet und gesellschaftlich eingelöst hält. Man kann die Sache
aber auch anders sehen. Der Schutz gewählter Abgeordneter vor
Strafverfolgung ist ein gutes Stück freiheitlicher Tradition. Einer
Obrigkeit abgerungen, die noch glaubte, politische Gegner mit den
Mitteln einer willfährigen Justiz in die Knie zwingen zu können. Wer
demokratische Tradition zu schätzen weiß, wird deshalb eher für eine
Modernisierung des Regelwerks eintreten. Die Bürgerschaft könnte sich
am Bundestag orientieren. Der hebt zu Beginn einer Wahlperiode die
Immunität aller Abgeordneten auf, und Staatsanwälte müssen den Beginn
von Ermittlungen nur noch mitteilen. Erst wenn konkrete
strafrechtliche Sanktionen drohen, wäre wieder das Parlament am Zug.
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Datum: 14.12.2015 - 20:47 Uhr
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