(ots) - Die Finanzämter nehmen die Schützenvereine ins
Visier. Wie die in Hagen erscheinende Westfalenpost (WP,
Mittwochausgabe) berichtet, wollen die Behörden die Gemeinnützigkeit
aberkennen, wenn Schützenvereine Frauen ausschließen. Das habe das
Finanzamt Meschede dem Sauerländer Schützenbund nun schriftlich
mitgeteilt, so die Westfalenpost.
Spätestens bei der nächsten Überprüfung werde man die Vereine
darauf hinweisen, dass sie ihre Satzung zeitnah, also bei der
nächsten Mitgliederversammlung zu ändern hätten, so die Behörde.
"Andernfalls droht der Entzug der Gemeinnützigkeit", heißt es in dem
Schreiben, das der Westfalenpost vorliegt. Auch im Rheinland sind
Schützenbruderschaften von Finanzbehörden aufgefordert worden, ihre
Satzungen vorzulegen.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit "wäre für viele Vereine eine
Katastrophe", sagte Wolfram Schmitz, Bundesgeschäftsführer des
Sauerländer Schützenbundes, der Westfalenpost. Er fürchtet, dass das
Spendenaufkommen dramatisch einbrechen könnte, wenn die Schützen
keine Spendenquittungen mehr ausstellen dürfen. Zudem würden
sämtliche Einnahmen der Vereine voll steuerpflichtig.
"Frauen die Mitgliedschaft in einem Verein zur Förderung der
Pflege von Kultur und Tradition zu verwehren, passt absolut nicht
mehr in eine aufgeklärte Zeit", sagte Finanzminister Norbert
Walter-Borjans der Zeitung, räumt aber ein: "Den Sinneswandel
durchzusetzen ist nicht Sache des Gemeinnützigkeitsrechts, sondern
einer offenen Debatte." Das Vorgehen der Finanzämter begründet man in
seinem Ministerium mit einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf,
das jüngst einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit absprach.
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