Claudia Roth zum stern: "Denunziation und Trickserei ist Methode von AfD-Politikern" / Grünen-Politikerin will gegen abgelehnte Unterlassungsverfügung in Berufung gehen

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(ots) - Das Landgericht Köln hat eine
Unterlassungsverfügung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth
gegen den AfD-Politiker Markus Frohnmaier abgelehnt. Frohnmaier hatte
in der ARD-Sendung "Kontraste" bezogen auf die Vorfälle der
Silvesternacht in Köln gesagt: "Meiner Meinung nach haben Leute wie
Claudia Roth hier mittelbar mitvergewaltigt." Die Grünen-Politikerin
will nun gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen.

Im Interview mit dem stern betonte Roth, ihr gehe es darum, dass
"Meinungsstreit in gegenseitigem Respekt" geführt werde "und nicht
mit Suggestion, Denunziation und Trickserei". "Genau das", so Roth,
"ist eben allzu oft die Methode von Politikern der AfD." Es gehe bei
der Kommunikation gezielt um Ehrverletzung.

Roth gab zu, "seit neuestem" auch auf offener Straße "aufs Übelste
beschimpft und von wildfremden Menschen angeschrien worden" zu sein.
"Wenn diese dann die Verwendung hässlichster Schimpfwörter mit dem
Verweis auf die Meinungsfreiheit rechtfertigen, dann zeigt das, dass
offenbar Tabus im Umgang miteinander gefallen sind."

Das komplette Interview finden Sie unter www.stern.de/Roth



Pressekontakt:
Esther Friede, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation,
Telefon 040 - 3703 2178.




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Datum: 03.03.2016 - 14:32 Uhr
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