(ots) - Das Bundesverfassungsgericht steht vor der Frage:
Sollte die NPD verboten werden? Ja, unbedingt! So müsste die Antwort
lauten, wenn man damit den Rechtsextremismus aus dem Alltag
vertreiben könnte. Diesen Effekt kann aber ein entsprechender
Richterspruch nur marginal befördern. Unbenommen davon ist
unstrittig, dass Programmatik und Handeln der NPD im Verein mit
anderen Rechtsextremisten grundgesetzfeindlich sind. Die NPD ist
inhuman, rassistisch, antisemitisch, setzt das friedliche
Zusammenleben von Völkern aufs Spiel. Sie ist ein Wegbereiter von
Hass und Missgunst. Doch es stimmt auch: Diese Partei bedroht aktuell
wie auf absehbare Zeit kein Gesellschaftssystem - wohl aber Menschen:
Nachbarn, politisch Andersdenkende, Ausländer, Juden, Flüchtlinge,
Schwule ... Und sie beleidigt - so vorhanden - den menschlichen
Geist. Das fühlte man deutlich, als NPD-Nazis in Karlsruhe ihr
teilweise höchst krudes und von Hitlers Ideologen geerbtes Weltbild
ausbreiteten. Es ist offen, wann die höchsten Richter der Republik zu
einem Urteil kommen und wie es lauten wird. Sicher scheint jedoch,
dass sie - 60 Jahre nach dem letzten deutschen Parteiverbot gegen die
KPD, das vor allem dem Kalten Krieg geschuldet war - zu aktuellen
Normen gelangen, die alle Parteien binden. Man wünscht sich dabei
Konsequenz wie Toleranz - und verlangt damit den Richtern nicht
weniger als ein Stück notwendiger Demokratieentwicklung ab.
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