(ots) - Das Bundesverfassungsgericht befand im Dezember
2014, das Ausmaß der Steuerbefreiungen beim Vererben von Unternehmen
sei verfassungswidrig, das Gesetz müsse bis Ende Juni 2016 geändert
werden. Nun könnte man das einfach umsetzen. Seit Februar existiert
auch ein Entwurf - nur leider nicht von Horst Seehofers Gnaden. Dem
Münchner Staats- und Parteichef ist er nicht unternehmerfreundlich
genug.
Allmählich muss man fragen, was passiert, wenn diese Frist
gerissen wird. Das gab es schon, 2011 bei der Neuberechnung von Hartz
IV etwa - doch damals hatte immerhin das Parlament rechtzeitig
abgestimmt, nur die Länder stellten sich quer. Jetzt aber ist
Seehofer mit seiner »Steueroffensive« drauf und dran, auch eine
fristgerechte Abstimmung im Bundestag zu sabotieren und die Reform
auf die ganz lange Bank zu schieben.
Und dann? Der Verfassungsrichter Michael Eichberger sprach
diesbezüglich jüngst von einem »Vollstreckungsbeschluss«: Karlsruhe
selbst könne für eine Übergangsregelung sorgen. Ist es das, was
Seehofer will? Sich ein Gesetz von der Kavallerie aus Karlsruhe
zustellen zu lassen, um als ultimativer Sachwalter des Mittelstands
zu erscheinen? Dem Mann ist derzeit viel zuzutrauen - auch die
Beschädigung des Rechtsstaatsvertrauens, die mit einem solchen
Manöver verbunden wäre.
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