RNZ: Kommentar zu Teilhabegesetz
(ots) - Doch echte Gleichberechtigung verträgt sich
eben nicht mit kleinen Verbesserungen, die noch immer wie Almosen
wirken. Warum beispielsweise sollte ein behinderter Mensch mit guter
Ausbildung und überdurchschnittlichem Verdienst nicht das Recht
haben, größere Summen etwa für die Ausbildung seiner Kinder
zurückzulegen? Über dieses Verständnis von Teilhabe sollte die
Politik noch einmal nachdenken.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
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Datum: 28.06.2016 - 19:35 Uhr
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